> Krankenkassen befürchteten Ausverkauf


Die Krankenversicherungen befürchteten mit der Einführung der blauen Pille Viagra eine nicht zu bewältigende Kostenlawine. Der Bundesausschuss, das Gremium aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenversicherer, entschied deshalb im September 1998, dass "erektile Dysfunktion", also Impotenz, keine Krankheit sei und die Krankenversicherer dafür folglich auch nicht aufkommen müssten. Zum Bestseller wurde Viagra® dennoch: Allein im ersten Jahr nach der Markteinführung gingen in Deutschland fünf Millionen Stück über den Apothekertresen.


Urteil: Viagra® doch auf Rezept


Doch nun hat sich das Blatt gewendet: Das Sozialgericht Lüneburg entschied, dass Krankenkassen die Kosten für Viagra® und andere potenzsteigernde Mittel erstatten müssen. Das Urteil ist rechtskräftig (AZ: S 9 KR 94/99 u. S 9 KR 97/99). Geklagt hatte ein Patient, der aufgrund einer Diabetes-Erkrankung an Potenzstörungen litt und Viagra® von seinem Arzt verschrieben bekommen hatte. Bis 1998 hatte die beklagte Kasse die Pillen auch anstandslos bezahlt.


Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung des Sozialgerichts: Die gesetzlichen Kassen müssen die Kosten für potenzsteigernde Präparate übernehmen, sofern die Erektionsstörung nachweislich eine kausale Folge der Grunderkrankung wie beispielsweise Diabetes oder Bluthochdruck ist.


Bundessozialgericht äußerte sich


Aber auch alle anderen Männer, die an Impotenz leiden, können hoffen, denn das Bundessozialgericht hat sich bereits im September 1999 zur "Viagra®-Problematik" geäußert: Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass Patienten mit altersbedingten Veränderungen, zu denen auch Potenzstörungen zählen können, gegenüber den gesetzlichen Kassen einen grundsätzlichen Leistungsanspruch besitzen. Die Begründung ist einfach: Wenn die Kassen Präparate zur Linderung altersbedingter Störungen wie hier Erektionsstörungen nicht mehr zahlen müsste, dann dürfte beispielsweise auch die Behandlung altersbedingter Sehstörungen durch eine Brille nicht mehr übernommen werden.


Bislang ist dieses Urteil allerdings noch kaum beachtet worden. Bekräftigt werden könnte seine Bedeutung jedoch durch eine weitere Entscheidung des Bundessozialgerichts, die momentan noch aussteht. Juristen gehen davon aus, dass auch diese Instanz die Kostenübernahme von Viagra® durch die Kassen bestätigen wird.

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