Haftungsausschluss

Die hier publizierten Inhalte wurden mit aller Sorgfalt erstellt und eingehend geprüft. Wir bemühen uns um eine umfassende und dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung angepasste Darstellung. Da die Erkenntnisse in der Medizin jedoch einem laufenden Wandel durch Forschung und klinische Erfahrung unterliegen, kann Medizinauskunft.de keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernehmen. Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen in keiner Hinsicht einen individuellen Rat im medizinischen, diagnostischen oder therapeutische Sinne dar. Die Haftung für jegliche Art von Schäden in Zusammenhang mit den Informationen dieser Website ist ausgeschlossen. Bitte suchen Sie in jedem Fall einen Arzt oder Apotheker auf, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder medizinischen Rat benötigen. Soweit die Website Informationen zu Krankheiten Therapien bzw. Medikamenten enthält, ersetzt diese in keinem Fall die Beratung durch einen Arzt oder Apotheker.

Links

Bitte beachten Sie, dass für alle auf der Website enthaltenen Hyperlinks, die zu anderen Informationsquellen im Internet führen, das Folgende gilt und Medizinauskunft.de ausdrücklich erklärt:

Diese Hyperlinks bedeuten nicht, dass Medizinauskunft.de

  • sich den dort geäußerten Ansichten anschließt,
  • diese Websites empfiehlt,
  • die darin enthaltenen Informationen überprüft hat oder
  • für die Richtigkeit dieser Informationen einsteht.

Medizinauskunft.de übernimmt keine Haftung für die dort verbreiteten Inhalte und Informationen. Auch eine Haftung für Schäden in Zusammenhang mit den Informationen von Websites, auf die per Hyperlink verwiesen wird, ist ausgeschlossen.

Erklärung zu Verlinkungen:

Das Landgericht Hamburg hat ein Urteil zur Linkhaftung gesprochen (Az. 310 O 402/16). Demnach kann das Verlinken auf eine Website, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung darstellen. Dieser Beschluß bestätigt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 08.09.2016 (Az. C-160/15 – GS Media), der bestimmt hatte, dass das Setzen eines Links eine Urheberrechtsverletzung sein kann, wenn auf der verlinkten Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Einwilligung des Urhebers veröffentlicht ist. Dies gilt zumindest dann, wenn der Verlinkende im weiteren Sinne "mit Gewinnerzielungsabsicht" handelt - eine Website also gewerblich betreibt. Von diesem Personenkreis erwartet  das EuGH, dass er "die erforderlichen Nachprüfungen vornimmt, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde".

Das bedeutet letztendlich, dass jedes Unternehmen und jeder Freiberufler verpflichtet ist, sämtliche Inhalte der verlinkten fremden Webseite – seien es nun Fotos, Texte oder Videos – daraufhin zu prüfen, ob sie die Grenzen des Urheberrechts einhalten. Praktisch umgesetzt legt diese Verpflichtung jedem auf, dort anzufragen und eine Bestätigung dafür zu verlangen, dass der Betreiber der Website sämtliche Vorgaben des Urheberrechts bei allen verwendeten Elementen uneingeschränkt einhält.

Komme man dieser Verpflichtung nicht nach und verknüpfe dennoch, so unterstellen die Richter, dass diese Verlinkung "in voller Kenntnis der Geschütztheit des Werks und der etwaig fehlenden Erlaubnis" vorgenommen wurde. Bestehe tatsächlich eine Rechtsverletzung, so liege eine unerlaubte "öffentliche Wiedergabe" der fremden Werke vor, für die der Linksetzer haftet und daher abgemahnt werden könne.

Wir halten diese Rechtsprechung für absurd. Unserer Meinung nach geht sie an Realitäten des Internet vorbei. Abgesehen davon, stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis, zumal die Rechtsrisiken für den Verlinker unkalkulierbar bleiben. Wir haben uns deshalb - leider nicht zum Vorteil für unsere Leser - entschlossen, von einer Verlinkung auf fremde Websites so lange abzusehen, bis diese Rechtsprechung wieder geändert wird.

Redaktion Medizinauskunft.de

 
 
 
 
 
 
powered by webEdition CMS