> Glyphosat: Umstrittene Verlängerung der Zulassung

Die EU-Kommission hat die Zulassung des des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat bis 2017 verlängert. In den rund 1,5 Jahren soll eine Neubewertung des Mittels stattfinden. Die Entscheidung stößt auf Zustimmung und Kritik - je nach Lager der Befürworter oder der Ablehner. Die Leidtragenden sind einmal mehr die Verbraucher, die für die Uneinigkeit in der Gemeinschaft büßen müssen. Letztendlich können aber allein die Verbraucher mit ihrer Kaufentscheidung dafür sorgen, pestizidverseuchte Produkte aus den Läden zu verbannen.


Es ist und bleibt eine Hängepartie. Weil sich die EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitlich für oder gegen eine weitere Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat einigen konnten, hat die Kommission die Genehmigung von Glyphosat bis höchstens Ende 2017 verlängert. Bis dahin soll ein weiteres Gutachten der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) fertig gestellt sein, das nach Einschätzung der Kommission "wegweisend für weitere Schritte" sein soll. Die Folge dieser Verlängerung ist, dass jeder EU-Staaten nun selbst zu entscheiden kann, ob er Glyphosat-basierte Pflanzenschutzmittel zulässt, verbietet oder die Nutzung einschränkt.


Weil sich die Groko nicht einigen konnten, hatte sich Deutschland sich bei der Entscheidung im Rat enthalten. Die 20 Mitgliedstaaten, die die Zulassung ohnehin verlängern wollten, konnten die notwendige qualifizierte Mehrheit nicht erreichen. Die EU-Kommission begründet ihren Schritt deshalb auch damit, dass bei einer Nichtverlängerung der Zulassung auch diese Mitgliedstaaten die Nutzung von Glyphosat in ihrem nationalen Gebiet nicht erlauben hätten können.  


Ob diese Entscheidung nun ein glückliche ist oder nicht, bleibt heftig umstritten. Branchenverbände wie der Industrieverband Agrar (IVA), die Branchenvereinigung Zentralverband Gartenbau (ZVG) und der Deutsche Bauernverband sowie natürlich die Hersteller monieren, dass der Zeitraum der Zulassungsverlängerung viel zu kurz sei und verweisen immer wieder darauf, dass die Krebsgefahr von Glyphosat nicht erwiesen sei. Sonst müsse es doch gerade bei Landwirten eine erhöhte Zahl von Krebsfällen geben. Das sei aber nicht der Fall. 


Kritiker, wie der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Greenpeace das Umweltinstitut oder auch der BUND für Umwelt und Naturschutz, klagen, dass anstatt sich am Vorsorgeprinzip zu orientieren und bis zum Beweis der Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt Glyphosat zu verbieten, sich EU-Kommission und viele Mitgliedstaaten dagegen offenkundig von den Interessen der Agrarindustrie hätten leiten lassen. Die Entscheidung sei ein Affront gegen die Bürger/innen der EU. 


Ob Deutschland das mögliche Glyphosat-Verbot erlässt, scheint wenig wahrscheinlich. Zwar plädieren Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hatte sich wie auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) für ein Verbot von Glyphosat, doch Agrarminister Christian Schmidt (CSU) will das verhindern. Dagegen hat Frankreich ein nationales Verbot von Glyphosat bereits angekündigt.


Glyphosat ist ein Wirkstoff, der sich als ein Bestandteil in vielen Pflanzenschutzmitteln findet. Auf Glyphosat basierende Pflanzenschutzmittel (d.h. Formulierungen, die Glyphosat und weitere chemische Stoffe enthalten) werden in Landwirtschaft und Gartenbau vor allem zur Bekämpfung von Unkräutern verwendet, die mit Kulturpflanzen konkurrieren. Die Ausbringung erfolgt in der Regel vor der Aussaat und zur Trocknung vor der Ernte, was die Pflanzen nach Aussage von Landwirten schneller und gleichmäßiger reifen lässt. 


Anmerkung: Wie gefährlich Glyphosat für die Gesundheit und wie groß die Krebsgefahr tatsächlich ist, lässt sich im Augenblick wohl kaum beurteilen. Dazu sind die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen kaum geeignet, weil sie keine eindeutigen Antworten geben. Ziemlich sicher sind aber die negativen Einflüsse des Unkrautvertilgers auf bestimmte Pflanzen und Tiere. So werden Beikräuter vernichtet, die Nahrungsmittel für nützliche Insekten sind und Insekten getötet, die Nahrungsquelle für Vögel und Amphibien sind. Und dass Honig- und Wildbienen sowie andere Bestäuberinsektenarten vor dem Pesitzid geschützt werden müssen, dürfte kaum Widerspruch erfahren. 


Vor allem aber müsse eine neue Diskussion darüber erfolgen, inwieweit Pflanzengifte weiterhin eingesetzt werden dürfen, fordern Umweltaktivisten und eine Reihe von Politikern. Denn verschiedene Institute verweisen darauf, dass es noch viel riskantere und problematischere Mittel und Alternativen gibt. Wer für weniger Einsatz von Pestiziden ist, der kann das allein durch seine Kaufentscheidung beeinflussen. Produkte aus ökologischer Landwirtschaft sind zwar meist teurer, dafür aber in der Regel mit weniger Chemikalien belastet.  


30.06.2016/ Quelle: shz, topagrar online, spiegel.de, ard.de


Aktualisierung vom 12.07.2016:


Die EU-Mitgliedsstaaten schränken die Nutzung des Unkrautbekämpfungsmittel Glyphosat, ein. Beispielsweise wird der Beistoff POE-Tallowamin verboten.


Beschlossen haben das die nationalen Vertreter im Ständigen EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel mit einer qualifizierten Mehrheit. Insgesamt stimmten 22 Mitgliedsstaaten für die Kommissionsvorschläge, darunter Großbritannien, Italien und Frankreich. Deutschland war eines der sechs Länder, die sich enthielten. Das stufen manchen Beobachter als äußerst seltsam ein, denn eigentlich ist die Nutzung von POE-Tallowaminen in der Bundesrepublik bereits untersagt. Auch Malta enthielt sich, obwohl es damals als einziger EU-Staat gegen die 18-monatige Verlängerung der Glyphosatzulassung war.


Nun dürfen Pflanzenschutzmitteln auf Glyphosatbasis, einschließlich Monsantos RoundUp, keine POE-Tallowamine mehr beigemischt werden. Talgfettaminoxethylat (engl. Polyethoxylated tallow amine, POEA) ist ein Tensid, das die Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat verstärkt. Diese Entscheidung beruht auf der Erkenntnis aus  wissenschaftlichen Studien, “dass POE-Tallowamine im Vergleich zu Glyphosat eine höhere Toxizität aufweisen”.


Das Verbot von POE-Tallowaminen ist indes nicht die einzige Einschränkung. So bestätigte die Expertenrunde ebenfalls, dass strenger geprüft werden soll, ob Glyphosat vor der Ernte genutzt werden kann. Auch in öffentlichen Parks oder auf Spielplätzen darf es nur noch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. “[Die Mitgliedsstaaten] müssen vor allem darauf achten, das Grundwasser in den betroffenen Gebieten zu schützen, insbesondere wenn Glyphosat nicht zu Anbauzwecken genutzt wird”, heißt es in einer vom Ausschuss bewilligten EU-Verordnung.


Quelle: EurActiv


 

 
 
 
 
 
 
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