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Haar glatt bekommen - doch Haarglättungsmittel enthalten gesundheitgefährdende Stoffe (Foto: PhotoAlto)
> Haarglättungsmittel: Manche sind gesundheitsschädlich

Formaldehyd ist ein giftiger Stoff. Es
kann Krebs auslösen. Dennoch findet es sich in Kosmetika, Pflegemitteln
und Spanplatten. Auch wenn Höchstgrenzen die Gefährdung abmildern
sollen. Jetzt warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor
dem Gebrauch von Haarglättungsmitteln, die Formaldehyd in teilweise
hohen Konzentrationen - von 1,7 bis 1,8 Prozent - enthalten.
„Solche Konzentrationen können die Gesundheit schädigen“, sagt
BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Formaldehyd wirkt stark
reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute. Der Stoff kann außerdem
Allergien auslösen und ist vom BfR als krebserzeugend beim Menschen
eingestuft worden. In der EU ist Formaldehyd für die Anwendung in
Haarglättungsmitteln nicht zugelassen. Offenbar beziehen Verbraucher
und Frisiersalons aber mittels Direktimport oder über das Internet
Produkte aus dem Ausland, ohne zu wissen, dass diese ihrer Gesundheit
schaden können. Formaldehyd kann Krebs im Nasen-Rachen-Raum auslösen. Neuerdings wird
in der Wissenschaft auch ein möglicher Zusammenhang zwischen
Formaldehyd und dem Auftreten der myeloischen Leukämie diskutiert.
Bekanntermaßen kann Formaldehyd allergische Reaktionen der Atemwege und
der Haut auslösen bis hin zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen
Schock. Es wirkt außerdem stark reizend auf Augen, Haut und
Schleimhäute. Für Formaldehyd in der Innenraumluft wurde vom BfR ein
sicherer Schwellenwert von 0,1 ppm abgeleitet. In der EU ist Formaldehyd als Wirkstoff nur in Nagelhärtern in
Konzentrationen bis zu 5 Prozent und als Konservierungsmittel in
kosmetischen Mitteln nur bis zu einer Konzentration von 0,2 Prozent
zugelassen, ab 0,05 Prozent ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben. In
Haarglättungsmitteln, die die Überwachungsbehörden in Baden-Württemberg
untersucht haben, wurden 1,7 bis 1,8 Prozent Formaldehyd festgestellt.
Bei der Verwendung von Haarglättungsmitteln mit diesen Konzentrationen
besteht für die Anwender ein Gesundheitsrisiko. Das BfR empfiehlt den zuständigen Behörden der Bundesländer
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel, Frisiersalons mit
Blick auf formaldehydhaltige Haarglättungsmittel zu kontrollieren.
Verbrauchern rät das BfR dringend vom Hausgebrauch solcher Produkte ab.
Offenbar können sie über den Internet-Versand erworben werden. Haarglättungsmittel werden eingesetzt, um naturkrauses Haar dauerhaft
glatt zu machen. Dabei wird das Mittel auf das Haar aufgetragen, und
nach 30 Minuten Einwirkzeit wird das Haar mit einem 230 °C heißen
Glätteisen gestreckt. Formaldehyd in Haarglättungsmitteln dient der
Neuvernetzung der durch Hitze gebrochenen Keratine im Haar. Eine
lockige Haarstruktur wird dadurch glatt. Enthält das Haarglättungsmittel Formaldehyd, wird dieses mit den dabei
entstehenden Dämpfen von Frisör und Kunde bzw. vom Privatanwender
eingeatmet. Die Freisetzung von Formaldehyd aus den untersuchten
Mitteln ist so hoch, dass Reizungen von Haut, Schleimhaut, Augen und
Atemwegen, allergische Reaktionen der Haut und weitere
Gesundheitsschäden möglich sind. WANC 03.12.10, Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
 
 
 
 
 
 
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