Weichmacher (Phtalate) wie das DEHP müssen ab einer bestimmten Konzentration als giftig deklariert werden. Bei Produkten des täglichen Lebens gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht.
Weichmacher (Phtalate) wie das DEHP müssen ab einer bestimmten Konzentration als giftig deklariert werden. Bei Produkten des täglichen Lebens gilt diese Kennzeichnungspflicht nicht.
> Weichmacher: Gelangen vor allem über Lebensmittel in unseren Körper

Weichmacher (Phtalate) sind giftig. Ab einer Konzentration von 0,5% in einer chemischen Zubereitung muss das durch das Totenkopfsymbol kenntlich gemacht werden. Erstaunlich und erschreckend zugleich: Produkte des täglichen Gebrauchs fallen nicht unter diese Kennzeichnungspflicht. Einer der am häufigsten eingesetzten Weichmacher DEHP (Di-ethylhexyl-phthalat) gelangt vor allem über Lebensmittel in unseren Körper.

DEHP macht Kunststoffe flexibel. Die Liste der Produkte, die diesen schädlichen Stoff enthalten, ist lang. Dazu gehören Verpackungen, Farben, Bodenbeläge, Rohre und Kabel, Teppichböden, Wandbeläge, Schuhsohlen, Vinyl-Handschuhe, KFZ-Bauteile und auch Medizinprodukte wie Katheder und Kanülen. In Spielzeug oder Kosmetika darf DEHP nicht mehr eingesetzt werden.

Der Grund, warum DEHP so gefährlich ist: Der Stoff schädigt   die Fortpflanzungsorgane und kann dadurch die Fortpflanzungsfähigkeit und die Entwicklung des Kindes im Mutterleib beeinträchtigen. DEHP wurde von der Europäischen Union, wie einige andere Phthalate auch, deshalb als "reproduktionstoxisch" eingestuft. Das heißt in schönstem Verordnungsdeutsch: "Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass DEHP durch seine hormonähnliche Wirkung die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen bzw. zu schädlichen Wirkungen auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib führen kann."

Diese nachgewiesenen Gefahren reichen aber nicht aus, uns vor dem Giftstoff zu schützen. Er wird laut Umweltbundesamt in der Umwelt sowie im menschlichen Urin nachgewiesen. Obwohl dies offizielle unerwünscht ist, hindert das doch nicht daran, dass die Industrie diesen wie auch andere Weichmacher weiter fröhlich einsetzt. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weisen 1,5 % aller Kinder in Deutschland Konzentrationen von Stoffwechselprodukten im Urin auf, die eine erhöhte Aufnahme von DEHP belegen.

Jugendliche und Erwachsene nehmen DEHP hauptsächlich über Lebensmittel auf. Das BfR meint zwar, dass die Aufnahmemenge für die meisten so gering ist, dass kein Gesundheitsrisiko besteht. Außerdem würden Weichmacher wie DEHP aus dem Körper schnell wieder ausgeschieden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für DEHP eine tägliche Menge von maximal 50 Mikrogramm festgelegt, die ein Leben lang je Kilogramm Körpergewicht aufgenommen werden kann (Tolerable Daily Intake, TDI-Wert), ohne dass eine gesundheitsschädliche Wirkung eintritt. Das BfR hat ermittelt, dass beim Verzehr von Lebensmitteln Jugendliche und Erwachsene in Deutschland derzeit durchschnittlich 13-21 Mikrogramm DEHP je Kilogramm Körpergewicht aufnehmen.

Das erscheint erst einmal nicht so viel. Doch das BfR räumt ein, dass für den Fall, dass Lebensmittel mit dauerhaft sehr hohen DEHP-Gehalten verzehrt werden, der TDI-Wert im ungünstigen Fall zeitweise auch überschritten werden kann. Nach Einschätzung des BfR sei dies ist bei etwa einem Prozent der Verbraucher der Fall.

Viel größer ist das Gesundheitsrisiko aber für Kleinkinder, da sie DEHP nicht nur über die Nahrung, sondern auch über den Hausstaub am Boden und über Gegenstände aufnehmen, die sie in den Mund stecken. Die DEHP-Aufnahme bei Kindern erfolgt etwa zur Hälfte über die Nahrung und zur anderen Hälfte über andere Wege. Die Studie schätzt für Kinder eine Aufnahmemenge von 15-44 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag. Diese durchschnittliche Aufnahmemenge liegt unterhalb des TDI-Wertes, stellt BfR trocken fest. Kann das beruhigen? Zumal die als tolerabel eingestuften Werte auch nur Annahmewerte sind. Ob diese wirklich "keine Gefahr" bedeuten, kann niemand versprechen.

Lebensmittel, die DEHP enthalten, sind praktisch alle Grundnahrungsmittel wie Fleisch, Fett, Getreide, Obst, Gemüse und Milch bzw. Milchprodukte. Im Vergleich zu loser, unverarbeiteter Ware wiesen laut BfR fetthaltige Würzsoßen wie Mayonnaise und ölhaltige Fertigprodukte wie Gemüse und Fisch aus Gläsern und ölhaltigen Konserven wesentlich höhere DEHP-Werte auf. Und wie kommt das DEHP und andere Weichmacher in die Lebensmittel? Insbesondere während der Verarbeitung oder aus ihrer Verpackung nehmen sie den gefährlichen Stoff auf. Daher wurde 2007 (!!!!) die Verwendung von DEHP als Weichmacher in Verpackungen fetthaltiger Lebensmittel verboten. Ab 2015 (!!!!)  darf DEHP nach der EU-Chemikalienverordnung REACH in der EU nicht mehr ohne Zulassung für die Herstellung von Verbraucherprodukten verwendet werden. Das BfR warnt, dass DEHP durch Importprodukte weiterhin eingeführt werden darf und in der Umwelt weit verbreitet ist. Deshalb wird der Stoff auch weiterhin in Lebensmitteln zu finden sein.

Das BfR gibt Hinweise, wie sich die Aufnahme von DEHP im Alltag verringern lässt. Speisen sollten häufiger frisch zubereitet, wenig Fertigprodukte verwendet sowie Produktmarken öfter gewechselt werden. Begründung: Gleiche Lebensmittel können je nach Herkunft unterschiedliche Mengen an DEHP enthalten. Außerdem empfehle es sich, Böden und Teppichböden häufiger zu reinigen. Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX führt regelmäßig Produkte auf, in denen der verbotene Stoff entdeckt wurde (leider nur in Englisch): http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_en.cfm


Berliner Ärzteblatt 08.05.2013/ Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Umweltbundesamt (UBA)
 
 
 
 
 
 
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