Tablette
Medikamente: Falls ein Nachahmerpräparat den sogenannten Festbetrag um mindestens 30 Prozent unterschreitet, spart der Patient die Zuzahlung (Foto: ABDA)
> Mehr als 11.000 Arzneimittel zuzahlungsbefreit

Die Zahl der kostenlosen Medikamente
hat sich innerhalb von nur einem Jahr verfünffacht.


Für mehr als 11.000 Arzneimittel
sind Patienten aller Krankenkassen von der gesetzlichen Zuzahlung
befreit. Nach Berechnungen der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände - sind seit dem 1. Juli 2007 genau 11.226
Medikamente von dieser Regelung betroffen. Innerhalb eines Jahres hat
sich die Zahl der zuzahlungsfreien Arzneimittel somit mehr als
verfünffacht. Am 1. Juli 2006 hatte die ursprüngliche Liste
rund 2100 zuzahlungsbefreite Präparate enthalten.



Das Gesundheitsreformgesetz AVWG aus
dem Jahr 2006 ermöglicht es den Krankenkassen,
Nachahmermedikamente (Generika) von der Zuzahlung zu befreien, wenn
ihr Abgabepreis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten
Festbetrag liegt. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen
Patienten im Normalfall 10 Prozent der Kosten selbst tragen,
mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Auch Erwachsene sind von
weiteren Zuzahlungen befreit, soweit diese bereits 2 Prozent ihrer
jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen. Bei chronisch
Kranken ist diese Belastungsgrenze bei 1 Prozent erreicht.



Die aktuelle Tabelle ist im Internet
unter http://www.aponet.de zu
finden. Dort gibt es auch einen einfach zu bedienenden
Zuzahlungsbefreiungsrechner.



WANC 10.07.07

 
 
 
 
 
 
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