Die Patientenquittung enthält die vom Krankenhaus erbrachten Leistungen sowie die von den Krankenkassen dafür zu zahlenden Entgelte
> Patientenquittung: Jetzt auch im Krankenhaus

Gesetzlich Krankenversicherte, die als Patient im Krankenhaus behandelt werden, können sich jetzt über die vom Krankenhaus erbrachten Leistungen und die dafür von der Krankenkasse zu zahlenden Entgelte informieren lassen. Diese Form der "Patientenquittung" gab es bisher nur im ambulanten Bereich.

Krankenhäuser müssen Patienten bei der Aufnahme schriftlich über das Recht auf eine Patientenquittung informieren. Möchte der Patient die Patientenquittung ausgehändigt bekommen, muss er sein Verlangen schriftlich - bis spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Behandlung - gegenüber der Krankenhausverwaltung erklären. Die Erstellung und der Versand der Patientenquittung sind für den Versicherten kostenfrei.


Die Patientenquittung enthält die vom Krankenhaus erbrachten Leistungen sowie die von den Krankenkassen dafür zu zahlenden Entgelte in verständlicher Form. So z.B. die Hauptdiagnose, Entlassungs-/Verlegungstag, Rechnungsbetrag, Zuzahlungsbetrag. Um das Kostenbewusstsein der Patienten zu stärken und mehr Transparenz hinsichtlich Leistungserbringung und -abrechnung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen zu schaffen, hat der Gesetzgeber nun Auskünfte an Versicherte durch Leistungserbringer vorgesehen.

Eine entsprechende Rahmenvereinbarung haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Krankenkassen jetzt unterzeichnet.
Bei Fragen sollte sich der Versicherte an seine Krankenkasse oder an das jeweilige Krankenhaus wenden.


WANC 15.12.04/BKK

 
 
 
 
 
 
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