Titelbild der Broschüre Patientenrechte
> Ihre Rechte als Patient

Die Patientenrechte in Deutschland wurden inzwischen in einer Art Patientencharta fest geschrieben. Allerdings sollte man davon auch nicht zuviel erwarten. Denn die Formulierungen sind an vielen Stellen doch wage und lassen unterschiedlichen Interpretationen freien Raum.


„Patientinnen und Patienten sollen von Betroffenen zu Beteiligten werden. Patientenrechte und Patientenschutz sind zentrale Bereiche unserer Gesundheitspolitik," so feierte sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

Die Patientenrechte sind in Deutschland durch Richterrecht ausgestaltet worden. So wurden beispielsweise die schadensersatzrechtlichen Vorschriften im Arzneimittelgesetz modernisiert und europäischen Standards angeglichen. Auch die Rechte der Pflegebedürftigen wurden neu gefaßt und die Möglichkeiten der Pflegekassen ihre Beratungs- und Unterstützungspflichten wahrzunehmen erweitert.


Damit die bestehenden Rechte auch wahrgenommen werden können, haben das Bundesjustizministerium und das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit Patienten- und Ärzteverbänden, Krankenhäusern, gesetzlichen und privaten Krankenkassen, freien Wohlfahrtsverbänden und Ländern die „Patientencharta“, eine Übersicht die bestehenden Rechte erarbeitet.


Was der Patient allerdings davon tatsächlich hat, ist gar nicht so sicher. Denn häufig sind die Aussagen so unkonkret, dass sie in viele Richtungen ausgelegt werden können. Ein Beispiel: Der Patient soll nach "den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst" behandelt werden. Was diese Regeln sind, darüber herrscht schon bei den Fachleuten oft sehr unterschiedliche Meinung. Und selbst wenn medizinische Fachgesellschaften Leitlinien der Behandlung veröffentlichen, so stellen sie für den einzelnen Arzt keine verbindliche Vorschrift dar.



Mittlerweile wurde auch die Positionen eines Patientenbeauftragten geschaffen. Dieser als unabhängiger Berater die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr für die Patienten in der Öffentlichkeit sein. Ob dadurch die Rechte der Patient/innen/en tatsächlich gestärkt und verbessert werden, muß man allerdings erst noch abwarten.


Hier eine kurze Zusammenfassung Ihrer Rechte als Patient:




  • Freie Arztwahl.


  • Einholen einer ärztliche Zweitmeinung.


  • Qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem einschränkenden Zusatz ausreichend, zweckmäßig sowie wirtschaftlich.


  • Selbstbestimmung von Art und Umfang der medizinischen Behandlung, zur Behandlung muss eine wirksame Einwilligung vorliegen.


  • Rechtzeitige Aufklärung vor der Behandlung, die grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch erfolgen muss.


  • Dokumentation der wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.


  • Einsicht in die Behandlungsunterlagen, die Kosten von Kopien trägt der Patient.


  • Vertrauliche Behandlung der Patientendaten, Weitergabe nur mit Zustimmung.


  • Schadensersatz bei fehlerhafter Behandlung oder unzureichender Aufklärung.

WANC 08.03.04

 
 
 
 
 
 
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