> E-Zigaretten: Doch Gefahren für die Gesundheit

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor E-Zigaretten. Allein die typischen Inhaltsstoffe von E-Zigaretten-Liquids, wie Nikotin, Vernebelungsmittel, Zusatz- und Aromastoffe, zeugen nicht gerade von einer unbedenklichen Alternative. Jetzt sagt das BfR: "Die Dämpfe dieser Substanzen können die Gesundheit von E-Rauchern beeinträchtigen. Gefahren für Dritte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Das BfR rät deshalb dazu, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu verbieten."

E-Raucher hoffen, dass die E-Zigarette das gesündere und harmlosere Rauchvergnügen ist. Ist sie das wirklich? Wenn man die Bewertung des BfR liest, dann kann man das nicht wirklich glauben. Denn das Bundesinstitut geht davon aus, dass "von der E-Zigarette und ihren Liquids gesundheitliche Risiken ausgehen". Das liegt schon allein daran, dass die E-Zigarette eben nicht frei von  Nikotin ist und auch das Verneblungsmittel Propylenglycol, Chemikalienzusätze wie pharmakologische Wirkstoffe sowie verschiedene Duft- und Aromastoffe (z.B. Menthol, Linalool) und Verunreinigungen enthalten. Es gebe Hinweise warnt das BfR, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen. Die verschiedenen Substanzen werden in Form von Emissionen über die Dämpfe der E-Zigaretten und den Atem der E-Raucher in die Umgebungsluft abgegeben. Gefahren für Passivraucher könnten deshalb nicht ausgeschlossen werden.

Das BfR macht auch auf eine andere Gefahr aufmerksam. Weil das Produktspektrum an Liquids für E-Zigaretten immer umfangreicher werde und weiter wachse, könne gar nicht genau bestimmt werden, was ein E-Raucher tatsächlich inhaliere und wieder ausatme und mit welchen Schadstoffen die Luft dadurch belastet werde. Durch den Einsatz von nachfüllbaren Kartuschen hätten die Konsumenten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten zum Experimentieren und Zusammenstellen eigener Liquids, wobei auch Konzentrate und bedenkliche Substanzen verwendet werden könnten. Eine Bewertung der tatsächlichen Risiken für Unbeteiligte sei daher gar nicht möglich.

Bedeutet das, dass E-Zigaretten wie "normale" Glimmstengel behandelt werden müssen?  Das befürwortet zumindest BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: „Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein. So können E-Zigaretten Passivraucher nicht gesundheitlich beeinträchtigen.“

wanc 08.05.2012/ Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Stellungnahme Nr. 016/2012

Weitere Informationen: E-Zigarette: Umstritten. Und schon bald verboten?
 
 
 
 
 
 
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