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Inhaltsstoffe in Kosmetika können Allergien auslösen oder die Hormone beeinflussen (Foto: PhotoAlto)
> Parabene in Kosmetika: Ungefährlich?

Warum gibt es Chemikalien in
Kosmetika? Unter anderem auch, um zu verhindern, dass sie schlecht
werden, sich in ihnen Keime bilden. Na schön. Doch Parabene haben nicht
nur allergene Wirkungen, sondern können auch das Hormonsystem
beeinflussen. Eine Risikobewertung kommt nun zu dem Schluß, dass
Parabene entweder sicher sind oder man wegen mangelnder Datenlage
nichts Genaues sagen kann. Eine für den Verbraucher eher
unbebfriedigende Situation. Denn ob ihm nun wirklich Gefahr droht, kann
er immer noch nur unzuverlässig abschätzen.
Bestimmte Parabene werden als Konservierungsmittel in kosmetischen
Mitteln wie Cremes und Lotionen, aber auch in Sonnenschutzmitteln
eingesetzt. Es handelt sich bei den Parabe-nen um eine Gruppe von
Stoffen, zu denen Methyl- und Ethylparaben, Butyl- und Propylpa-raben
sowie Isopropyl-, Isobutyl-, Pentyl-, Benzyl- und Phenylparaben
gehören. Von einigen Parabenen ist aus Tierversuchen bekannt, dass sie das
Hormonsystem beeinflussen können. Das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko von Parabenen bei
der Verwendung in kosmetischen Mitteln bewertet. Das Institut kommt zu
dem Schluss, dass Methyl- und Ethylparaben aufgrund der vorliegenden
toxikologischen Daten in einer Konzentration von bis zu 0,4 % als
sicher für alle Bevölkerungsgruppen anzusehen sind. Die Verwendung von Butyl- und Propylparaben sollte wegen unzureichender
Daten zur Auf-nahme über die Haut und zur Exposition insgesamt auf 0,19
% beschränkt werden. Diese Konzentration ist wegen des konservativen
Ansatzes der Risikobewertung nach heutigem Kenntnisstand auch für
Kinder als sicher anzusehen. Für die Parabene Isopropyl-, Isobutyl-, Pentyl-, Benzyl- und
Phenylparaben ist nach Auffassung des BfR die Datenlage für eine
Bewertung des gesundheitlichen Risikos derzeit nicht ausreichend.
Benzylparaben ist als Konservierungsmittel in kosmetischen Mitteln
nicht zuge-lassen. Einen generellen Ersatz von Parabenen in
kosmetischen Mitteln hält das Institut jedoch nicht für sinnvoll. Viele
der gegenwärtig verwendeten anderen Konservierungsstoffe haben ein
deutlich höheres allergenes Potenzial als Parabene. Das BfR stellt auch noch fest, warum Parabene überhaupt eingesetzt
werden: Die Verkeimung kosmetischer Mittel, insbesondere durch
Pathogene, ist aus gesundheitlicher Sicht unerwünscht. Daher werden
Konservierungsstoffe kosmetischen Mitteln überwiegend zu dem Zweck
hinzugefügt, die Entwicklung von Mikroorganismen in diesen Erzeugnissen
zu hemmen. Konservierungsstoffe für kosmetische Mittel unterliegen
einem Zulassungsverfahren. Das bedeutet, dass nur solche
Konservierungsstoffe, die in Anhang VI, Richtlinie 76/768 EWG bzw.
Anlage 6 der Kosmetik-Verordnung gelistet sind, in kosmetischen Mitteln
eingesetzt werden dürfen. Dabei sind die in den Listen genannten
Konzentrationsbeschränkungen, Einschränkungen und Anforderungen
einzuhalten. Die Aufnahme in die Positivliste setzt eine Bewertung
durch das Wissenschaftliche Gremium der Europäischen Kommission voraus.
Verschiedene Konservierungsstoffe sind seit langem für ihre
sensibilisierenden Eigenschaften bekannt und werden zum Teil häufig in
kosmetischen Mitteln eingesetzt. Hierzu zählen neben den Parabenen
hauptsächlich Formaldehyd (FA) bzw. Formaldehydabspalter,
Methylchlorisothiazolinon/Methylisothiazolinon (MCI/MI),
Iodpropinylbutylcarbamat (IPBC) und Methyldibromglutarnitril (MDGBN),
das inzwischen als Konservierungsstoff für kosmetische Mittel verboten
wurde. Die Gefahren der Parabene sind aber nicht von der Hand zu weisen: Denn
Parabene haben einen deutlichen Nachteil: die Konservierungseigenschaft
wird auch noch dann fortgesetzt, wenn das Produkt auf die Haut
aufgetragen, von dieser aufgenommen, mit dem Blut im Körper verteilt
und in den Hauptorganen gelagert worden ist. Möglichkeiten, wie diese
Stoffe in den Körper gelangen können, sind z. B. das äußerliche
Auftragen von Pflegeprodukten und Kosmetika, aber auch Medikamente, die
ebenfalls Parabene enthalten können. Auch für Nahrungsmittel sind
Parabene zugelassen. An Krebstumoren durchgeführte Obduktionen haben Rückstände von Methyl-,
Ethyl- und Propylparabenen ergeben; unklar bleibt, ob solche Rückstände
auch in sonstigem gesunden Gewebe bestehen. Parabenehaltige Deodorants
stehen insofern im Verdacht, Brustkrebs auszulösen. Eine Studie ergab
jedoch keine Assoziation zwischen dem Gebrauch von Antitranspiranten
oder Deodoranten und einer Brustkrebserkrankung. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
stellt zur Gefährdung durch Parabene folgendes fest: „Die geschätzte
tägliche Aufnahme im Rahmen der Kosmetikanwendung liegt im
ungünstigsten Fall bei 50 mg pro Person. Über die Nahrung nimmt der
Verbraucher täglich geringe Mengen an Parabenen zu sich
(schätzungsweise 1,5 mg Methyl- und Propyl-Paraben). Über Pharmazeutika
können im ungünstigsten Fall nochmals 25 mg pro Tag aufgenommen werden
(insgesamt also ca.77 mg/Tag pro Person bzw. ca. 1 mg/kg KG). Die
FAO/WHO setzte 1974 eine duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI,
acceptable daily intake) von 0-10 mg/kg KG fest. Neuere Angaben wurden
von FAO/WHO nicht publiziert. 11.03.2011/ Quelle: Verwendung von Parabenen in kosmetischen Mitteln, Stellungnahme Nr. 009/2011 des BfR, Wikipedia
 
 
 
 
 
 
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