Regulierung für Chemikalien REACH: Belange des Verbraucherschutzes nicht ausreichend berücksichtigt (Foto: pte)
> Europäisches Chemikalienrecht: Vernachlässigter Verbraucherschutz


Das neue EU-Chemikalienrecht wird die Verbrauchersicherheit von Chemikalien und Chemieprodukten für die nächsten 20 Jahre maßgeblich prägen. Es soll die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien regeln. Doch im „REACH“ genannten Entwurf kommt der Verbraucherschutz zu kurz.

Der Verordnungs-Entwurf ist in erster Linie als stoffbezogenes Regelwerk konzipiert. Stoffhersteller, -importeure und die verarbeitenden Produzenten werden in die Pflicht genommen und sind die Hauptadressaten von REACH. Der Verbraucher aber kommt mit dem Produkt, nicht mit der Einzelsubstanz in Kontakt und rückt damit bei der Ausrichtung des Verordnungsentwurfs an Umwelt- und Arbeitsschutzaspekten in den Hintergrund.

Daraus resultiert für Kristian Fischer Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein „strukturelles Defizit“ des Verordnungsentwurfes, bei dem die Belange des Verbraucherschutzes nicht ausreichend berücksichtigt werden. Fischer empfiehlt, den Verbraucherschutz mit einem „instrumentellen Auffangnetz“ sicherzustellen.


Auf jeder Stufe von REACH, der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung, werden wichtige Weichen für den Verbraucherschutz gestellt. Eine strenge oder weniger strenge Ausgestaltung der Vorschriften für die einzelnen Stufen wirkt sich auf das Niveau des Verbraucherschutzes aus. So wird es beispielsweise gesenkt, wenn im Rahmen der Zulassung eine Abwägung des Gesundheitsrisikos mit dem ökonomischen Nutzen ermöglicht wird. Der Entwurf bietet aber auch Potenziale, den Verbraucherschutz zu stärken. Etwa wenn Möglichkeiten zur Beschränkung der Verwendung von Stoffen in Erzeugnissen ausgeschöpft werden.

Auch
Umweltmediziner fürchten eine weitere Verwässerung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes beim zukünftigen europäischen Regulierungssystem für Chemikalien REACH. Schon jetzt sind erhebliche Abstriche gegenüber der ursprünglichen Vorlage aufgrund einer gezielten Lobbyarbeit der Chemischen Industrie zu verzeichnen, moniert der Ökologische Ärztebund. Die Ärzteschaft sei aufgefordert, ihren Einfluss gegen weitere aus medizinischer Sicht nicht akzeptable Zugeständnisse geltend zu machen.

WANC 23.06.05

 
 
 
 
 
 
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