Neue Regelung: Festzuschüsse für Zahnarztleistungen
> Zahnarztbesuch: Neureglung der Zuschüsse

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 die Festzuschuss-Richtlinien einstimmig verabschiedet, wie dies das Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorsieht. Auf Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss Befunde festgelegt und diesen prothetische Regelversorgungen zugeordnet.


Eingebunden in die Verhandlungen waren Zahnärzte und Krankenkassen, beratend beteiligt Patientenvertreter und angehört wurden auch die Zahntechniker (Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen). Damit sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Versicherten ab 01.01.2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen haben.


Die Festzuschüsse werden die bisherigen prozentualen Zuschüsse ersetzen. Das bisherige Versorgungsniveau bleibt nach Einführung der Festzuschüsse weitestgehend erhalten, hofft der Bundesausschuß. Bei der Versorgung mit implantatgestütztem Zahnersatz werden darüber hinaus Versicherten zukünftig, über die derzeitige Regelung hinaus, Leistungsansprüche eingeräumt. Bei Härtefallpatienten wird sichergestellt, dass sie eine zuzahlungsfreie zahnprothetische Versorgung erhalten. Auf der Grundlage des Beschlusses vom 14.07.2004 wird bis Ende
November 2004 von den Vertragspartnern die Höhe der einzelnen
Festzuschüsse ermittelt und vom Gemeinsamen Bundesausschuss
veröffentlicht.
  
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses steht unter dem
Vorbehalt der Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung. Das Ministerium hat hierfür eine Beanstandungsfrist von einem Monat. Nachdem das Ministerium an allen Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Unterausschuss "Richtlinien-Festzuschüsse" teilgenommen hat, ist zu erwarten, dass es den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses mitträgt.


Was bedeuten Festzuschüsse?
Bis heute gilt das Sachleistungssystem in der Gesetzlichen Krankenversicherung. In der Realität sieht das so aus: Die Kasse übernimmt z.B. beim Zahnersatz einen Anteil zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass es preiswerte und teure Lösungen gibt. Wer sich für 4000 Euro einen Zahnersatz leistet, erhält 2400 Euro Zuschuss. Wer beim gleichen Befund Zahnersatz für 1000 Euro wählt, bekommt nur 600 Euro erstattet. Wer sich also mehr leisten kann, erhält auch mehr Zuschuss.

Festzuschüsse decken die Kosten der Vertragsleistungen ab. Dadurch erhält jeder zu einem bestimmten Befund den gleichen Betrag als "Festzuschuss". Wie hoch der im jeweiligen Fall sein wird, das wird in den nächsten Monaten festgelegt. Wer sich für eine Behandlung entscheidet, die über die Vertragsleistung hinausgeht, soll ebenfalls den Festzuschuss der Krankenkasse erhalten.Der Versicherte zahlt nur die tatächlich entstehenden Mehrkosten selbst.

WANC 15.07.04

 
 
 
 
 
 
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