Zahnersatz: Gleicher Zuschuß für alle
> Ab 2005 neue Regeln für Zahnersatz


Ab 1. Januar 2005 gelten für gesetzlich Versicherte neue
Regelungen für die Versicherung und Bezuschussung von Zahnersatz: die
"befundbezogenen Festzuschüsse".


Auch im Jahr 2005 besitzt jeder gesetzlich Versicherte eine
Versicherung für die Kosten einer Zahnersatzbehandlung. Wird Zahnersatz
notwendig erhält er - wie heute - einen Zuschuss seiner gesetzlichen
oder privaten Zahnersatzpflichtversicherung zu den Kosten der
Behandlung. Die Systematik, nach der die gesetzlichen Krankenkassen
Zahnersatz bezuschussen, wird zum 1. Januar 2005 umgestellt: Statt der
heute üblichen prozentualen Zuschüsse wird es befundbezogene
Festzuschüsse geben.


Worin besteht der Unterschied? Heute übernimmt die Krankenkasse
einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten einer Zahnersatzbehandlung.
Praktisch bedeutet das: Gewährt die Krankenkasse "Patient A" einen
Zuschuss von 50%, erhält der Patient in unserem fiktiven Beispiel für
eine einfache Versorgung mit Gesamtkosten von 1.000 Euro einen Zuschuss
von 500 Euro. Entscheidet sich Patient B - mit dem gleichen
medizinischen Problem, dem gleichen Zuschuss (50%) und in der gleichen
Zahnarztpraxis für eine aufwändigere Versorgung mit Gesamtkosten von
2.500 Euro zahlt seine Krankenkasse ihm 1.250 Euro. Derjenige Patient,
der sich nur eine einfache Versorgung leisten kann, bekommt auch nur
einen geringen Zuschuss von der Solidargemeinschaft. Während derjenige,
der sich einen teuren Zahnersatz leisten kann, einen höheren Zuschuss
bekommt.


Mit den ab 1. Januar 2005 geltenden befundbezogenen Festzuschüssen
wird nach der Formel "gleiche Ausgangssituation - gleicher Zuschuss"
eine neue Systematik eingeführt. Sie orientiert sich nicht an den
Kosten der Behandlung sondern an der Ausgangssituation im Gebiss - dem
Befund. Zu diesem Zweck hat der Gemeinsame Bundesausschuss, ein
Fachgremium, dem Vertreter der Krankenkassen, der Zahnärzteschaft und
neutrale Mitglieder, sowie mit beratender Stimme Vertreter der
Versicherten und der Zahntechniker angehören, zum 14. Juli 2004 die
Befunde katalogisiert.

Kämen Patient A und Patient B am 4.
Januar 2005 mit dem gleichen Befund in die gleiche Zahnarztpraxis und
würden - wie in unserem oben beschriebenen Beispiel - gänzlich
unterschiedlichen Zahnersatz wählen, bekämen Sie dennoch den gleichen
Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist weiterhin von dem Nachweis
regelmässiger zahnärztlicher Untersuchungen abhängig (Bonusheft).

Den
jeweiligen Befunden sind zugleich Regelversorgungen zugeordnet worden.
Das heisst, der Gemeinsame Bundesausschuss hat für jeden Befund die
durchschnittlichen Kosten einer ausreichenden, zweckmässigen und
wirtschaftlichen Zahnersatzversorgung ermittelt. Diese Regelversorgung
dient als Basis für die Berechnung der Höhe der Bezuschussung des
jeweiligen Befundes. In einem nächsten Schritt muss der Gemeinsame
Bundesausschuss bis zum 30. November 2004 die Höhe der jeweiligen
Festzuschüsse bekannt machen. WANC 05.08.04

 
 
 
 
 
 
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