> Zukunftsmodell integrierte Versorgung

Erste vertragliche Regelung zur integrierten Versorgung geschlossen.

"Egal ob stationär oder ambulant, hohe Versorgungsqualität für den Patienten, und dies unabhängig von der Aufenthaltsdauer", urteilt Henning David-Studt, Geschäftsführer des Lübecker Marien-Krankenhauses über den neuen Vertrag, den man gemeinsam mit der KVSH und der BKK Dräger abgeschlossen hat. Es ist dies die erste vertragliche Regelung zur integrierten Versorgung in Deutschland.


Zukunftsweisend verzahnt sie den ambulanten und stationären Sektor. Die Vereinbarung hat das Ziel, den Aufenthalt im Krankenhaus zu verkürzen, damit die Kosten zu senken bei gleichzeitig höherem Qualitätsstandard. Für den Patienten bedeutet dies, dass noch am Tag seiner Ankunft im Krankenhaus operiert wird. Alle nötigen Voruntersuchungen haben dann die jeweiligen Fach- und Hausärzte schon gemacht. Die Nachsorge übernimmt der jeweilige Facharzt in seiner Praxis. Ist aber die stationäre Überwachung medizinisch notwendig, gibt die Nähe zum Marien-Krankenhaus die entsprechende Sicherheit.


Das Zukunftsweisende des neuen Vertrages besteht darin, dass Leistungen dort erbracht werden, wo sie angemessen sind. Durch das Aufbrechen sektoraler Budgets und der Schaffung einer Fallpauschale über einen Versorgungspfad, findet in dieser Vereinbarung keine Verschiebung von Leistungen mehr statt. Zudem wird ein größeres Vertrauen zwischen Ärzten, Krankenhaus und Krankenkasse erzeugt, das hilft, Bürokratie abzubauen.


WANC 11.02

 
 
 
 
 
 
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