Bundeskanzler Schröder: Keine Alternative zum Reformprozess?
> Gesundheitsreform: Was sich ändert

Die Gesundheitsreform, ein Kompromiß von Regierung und Opposition, hat den Bundestag passiert. Damit kann sie zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Auf die Versicherten kommen erhebliche Belastungen zu.

Die Geburt war schwer. Schon die Verhandlungen zwischen SPD und Grünen auf der einen und der CDU/CSU auf der anderen Seite wurden nur unter Qualen abgeschlossen. Und zur Abstimmung im Bundestag fuhr Kanzler Schröder mit der Drohung vom Ende der Koalition schwere Geschütze auf. Nun kann das Reformwerk, von dem viele Kritiker behaupten, dass es den Namen nicht verdient, in Kraft treten. Ziel ist es den Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) von durchschnittlich 14,4 auf 12,15 Prozent im Jahre 2006 zu senken. Rund 10 Milliarden Euro sollen die Änderungen den Kassen schon im nächsten Jahr Entlastung bringen. Für allem für Patienten wird es teuer. Die wichtigsten Veränderungen:


Zuzahlungen
Alle Leistungen - von der ärztlichen Behandlung bis zum Medikament - unterliegen der Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 höchstens 10 Euro. Die ärztliche Behandlung wird über eine Praxisgebühr von 10 Euro vom Patienten abgegolten. Bei Überweisungen ist keine erneute Praxisgebühr zu zahlen. Das Krankenhaus kostet 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage. Häusliche Krankenpflege und dort eingesetzte Heilmittel zahlt der Patient mit 10 Prozent der Kosten und 10 Euro Verordnungsgebühr. Die Höchstgrenze für Zuzahlungen beträgt 2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronsich Kranken 1 Prozent.


Zahnersatz
Von 2005 an fliegt der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der GKV. Obligatorisch wird eine Zusatzpolice für Brücken und Kronen. Kosten: mindestens 6 Euro, Familienangehörige sind mitversichert.


Krankengeld
Ab 2006 wird das Krankengeld ausschließlich über einen Sonderbeitrag der Versicherten in Höhe von 0,5 Prozent finanziert.


Andere Leistungen
Sehhilfen (Brillen, Linsen) werden nur noch bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre und schwer Sehbeeinträchtigten ersetzt. Bei künstlichen Befruchtungen zahlt die Kasse 50 Prozent von drei bisher vier Versuchen. Für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (Ausnahme Kinder bis 12 Jahre), Arzneien zur Verbesserung der privaten Lebensführung und Fahrtkosten zur Behandlung gibt es keine Erstattung mehr.


Versicherungsfremde Leistungen
Leistungen für Sterbegeld, Entbindungsgeld und Sterilisation (Ausnahme: medizinisch notwendige) werden nicht mehr gezahlt. Das Mutterschaftsgeld und weitere versicherungsfremde Leistungen wird künftig über Steuern finanziert. Dazu wird die Tabaksteuer in mehreren Schritten um 1 Euro pro Schachtel erhöht.


Bonustarife
Krankenversicherungen können ihren Versicherten unter bestimmten Umständen, z.B. Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Vergünstigungen in Form von Nachlässen oder Rückerstattungen anbieten. Durch Selbstbehalte kann der Beitrag vermindert werden.


WANC 29.09.03

 
 
 
 
 
 
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