Prävention: Gesundheit stärken - Krankheiten vorbeugen
> Präventionsgesetz: Mehr Gesundheitsvorsorge

Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf für das neue Präventionsgesetz beschlossen. Damit soll die Prävention im Gesundheitswesen gestärkt werden. Den Krankenkassen gefällt das Gesetz gar nicht.

Neben Akutbehandlung, Rehabilitation und Pflege will die Bundesregierung jetzt auch die Prävention zu einer tragenden Säule des Gesundheitssystems ausbauen. Die dafür nötigen Neuregelungen enthält das Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention. Den Entwurf hat der Deutsche Bundestag am 22. April 2005 verabschiedet. Das Gesetz benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates, bevor es in Kraft treten kann. 

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte: „Mit den im Präventionsgesetz verankerten Maßnahmen wollen wir die Gesundheit der Menschen in unserem Land nachhaltig verbessern. Wir wollen vor allem jene Bevölkerungsgruppen motivieren, die bisher nur wenig unternehmen, um die eigene Gesundheit zu stärken und um Krankheiten vorzubeugen. Ein wichtiges Ziel ist dabei, geschlechtsbezogene und sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen abzubauen. Und damit möglichst viele Menschen erreicht werden, muss Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld verankert werden. Also in Kindergärten und Schulen, in den Betrieben oder im kommunalen Bereich."

Prävention soll also helfen, Krankheiten zu vermeiden, frühzeitig zu erkennen oder ihre Folgen zu minimieren. Vielen chronischen Volkskrankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Rückenschmerzen kann man präventiv sehr viel besser begegnen als durch akute Behandlung. Außerdem kann eine vorbeugende Gesundheitsförderung die Krankheitskosten senken. So trägt nach Hoffnung der Regierung Prävention auch dazu bei, die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren. 


Ziel des Gesetzes ist die strukturelle Fortentwicklung der Prävention: Gemeinsam sollen die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und die soziale Pflegeversicherung in Kooperation mit Ländern und Kommunen Maßnahmen der primären Prävention beschließen, durchführen und finanzieren. Den Rahmen dafür bildet eine Stiftung des Bundes.


Die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung soll gemeinsam von Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung getragen werden und übergreifende Aufgaben erfüllen. Auf Landesebene sind Projekte und Maßnahmen in den Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen: um die Prävention im direkten Lebensumfeld der Menschen wie zum Beispiel Kindergärten und Schulen zu verankern. Dabei sollen die Sozialversicherungsträger und die Länder zusammenarbeiten. Daneben sollen die Sozialversicherungsträger auch ihre präventiven Projekte jeweils eigenverantwortlich weiter ausbauen.


Das Präventionsgesetz schreibt vor, dass die Stiftungsgelder nur für Projekte ausgegeben werden dürfen, deren Nutzen nachgewiesen ist und deren Qualität sichergestellt ist. Mit der Einbeziehung der gesetzlichen Rentenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung wird die Finanzierung der gesundheitlichen Prävention auf eine breitere Basis gestellt als bisher.


Insgesamt sollen im Ergebnis jährlich zunächst 250 Millionen Euro für primäre Präventionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden: davon 180 Millionen Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung, 40 Millionen Euro von der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, 20 Millionen Euro von der gesetzlichen Unfallversicherung und 10 Millionen Euro von der sozialen Pflegeversicherung.


20 Prozent der Gesamtsumme sollen der Stiftung zugeführt werden, 40 Prozent sind für Aktivitäten in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen vorgesehen, und 40 Prozent verwenden die Sozialversicherungsträger eigenverantwortlich für einzelne Präventionsmaßnahmen.


Während das Präventionsgesetz sich auf die herkömmlichen Strukturen der Gesundheitspolitik konzentriert, versteht die Bundesregierung darüber hinaus präventive Gesundheitspolitik als Querschnittsaufgabe.

Wenig Gefallen an diesem Vorhaben finden vor allem die Krankenkassen. Denn sie befürchten, Einfluß zu verlieren und nicht mehr selbst die Ausgabe von Finanzmitteln steuern zu können. So monieren die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen, dass "bisher erfolgreich durchgeführte Maßnahmen aufgegeben werden müssten und sich neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der GKV ergäben". Und sie machen ihre Ansprüche deutlich: "Wer die Prävention finanziert, soll auch allein darüber entscheiden, wohin die Mittel fließen."

Unterstützung kommt dagegen von den Ärzten. Das Gesetz dürfe aber nicht dazu dienen, bereits bestehende und bewährte Maßnahmen zu schwächen oder Prävention und Kuration gegeneinander auszuspielen. "Vielmehr sollte das Gesetz auch dazu beitragen, dass bestehende Maßnahmen der Prävention flächendeckend und dauerhaft gestärkt werden", heißt es in einem Beschluss des 107. Ärztetages.

Die Forderung der Ärzte: Das Präventionsgesetz müsse die Aufgabenfelder, Grenzen, Akteure und Finanzierungsgrundlagen der Prävention klar definieren. Darüber hinaus müssten über die vorgesehene "Nationale Stiftung Prävention" neue Bereiche der Prävention aufgezeigt und Gelder zu ihrer Erforschung, Finanzierung und Qualitätssicherung bereitgestellt werden. Durch die Initiativen des Präventionsgesetzes und der "Nationalen Stiftung Prävention" müsse flächendeckend die gesamte Bevölkerung erreicht und eine stärker präventionsorientierte Lebensweise ermöglicht werden.

WANC 29.04.05

 
 
 
 
 
 
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