Ulla Schmidt
Schmidt: „ Die Grundsicherung übernimmt jede Beitragssatzsteigerung.“ (Foto: SPD)
> Arme und Alte: Keine Zuzahlung

Wer
weniger hat, soll wengier zahlen. Das jedenfalls meint
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Sie will ältere
Menschen mit geringem Einkommen oder Sozialhilfe-Empfänger von
möglichen Beitragssatz-Steigerungen und Zuzahlungen befreien.


Ein
Ziel der heftig umstrittenen Gesundheitsreform sei es, sagte Schmidt
im Deutschlandfunk, den Menschen die
medizinische Hilfe zu erhalten, wenn sie krank würden. Dann
sollten sie bekommen, „was medizinisch notwendig ist auf der Höhe
des medizinischen Fortschritts, unabhängig davon, wie viel Geld
sie im Portemonnaie haben“.



Laut
Schmidt ist dies die erste Reform, die nicht die Zuzahlungen für
Patienten und Patientinnen erhöhen und kranken Menschen keine
Leistungen kürzen wolle. Sondern im Gegenteil sollten Leistungen
sogar ausgeweitet werden, wenn es notwendig sei.



Bei
der Zuzahlungsregelung kündigte Schmidt Erleichterungen für
Bedürftige an. Bisher ist vorgesehen, dass sich Krankenkasssen,
die mit dem Einheitsbeitrag nicht auskommen, zusätzliche
Beiträge von ihren Versicherten einfordern können. Diese
sind auf ein Prozent des Einkommens beschränkt. Bei chronisch
Kranken und bei Krebsleidenden soll die Grenze nur dann auf ein
Prozent sinken, wenn sie regelmäßig an
Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Ansonsten sind zwei
Prozent fällig.



Um
das Verfahren den Krankenkassen zu erleichtern, wurde ein politischer
Vorschlag geboren. Demnach können Kassen ohne Nachprüfen
der Einkommensverhältnisse die Beiträge anpassen, wenn der
Betrag nicht über 8 Euro im Monat liegt.



Doch
was Politiker als fintenreiche Lösung geboren haben, geriert
sich bei näherem Hinsehen als fatal. Denn für kleine
Einkommen können 8 Euro weit mehr als ein Prozent vom Einkommen
sein. Damit, so der Vorwurf, würden sie im Verhältnis viel
stärker belastet.



Doch
ältere und bedürftige Menschen sollen gar keinen
Zusatzbeitrag zahlen. Schmidt im Deutschlandfunk: „Nur ältere
Menschen zum Beispiel, die ja jetzt als Beispiel gebracht wurden, die
nur ausschließlich 400 Euro Einkommen haben - die leben auch
heute nicht von diesen 400 Euro - sondern, die haben Anspruch auf
ergänzende Grundsicherung. Die Grundsicherung übernimmt
jede Beitragssatzsteigerung. Diejenigen, die in der Sozialhilfe sind,
diejenigen, die Grundsicherung erhalten, haben alle einen Anspruch,
auch heute schon, darauf, dass Beitragssatzsteigerungen aufgefangen
werden ... Und bei zum Beispiel Taschengeldbeziehern in den Heimen,
da zahlt das Sozialamt.“



WANC 23.10.06

 
 
 
 
 
 
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