Autos im Stau
Luftverschmutzung: Neuer Feinstaubgrenzwert muss erst bis zu drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie eingehalten werden (Foto: BBC)
> Luftqualität in der EU: Verschieben, verzögern, verschleppen

Eigentlich wollte die EU ihren
Mitgliedsstaaten eine härtere Gangart für die Verbesserung
der Luftqualität verordnen. Doch die spielen nicht mit. Im
Gegenteil: Selbst die bisher geltenden Vereinbarungen wurden wieder
gestreckt und die Umsetzung weitere Jahre nach hinten verschoben. Die
meisten Staaten suggerieren zwar den Willen für eine
Verbesserung der Luftqualität, doch in der Realität haben
sie wenig Interesse, sich den harten Vorgaben zu beugen. Die Zeche
zahlt der Bürger – mit seiner Gesundheit.


Am 10. Dezember 2007 hat das
Europäische Parlament eine Novellierung der Gesetzgebung zur
Luftqualität beschlossen. Der Verabschiedung gingen langwierige
Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat
voraus. Dabei wurde eine weitere Aufweichung der geltenden Grenzwerte
für Luftschadstoffe - wie Ozon, Stickstoffdioxid und vor allem
Feinstaub – nur auf dem Papier vermieden.



Mit der neuen Richtlinie werden die
bisherigen Regelungen im Wesentlichen weitergelten. Neu hinzugekommen
sind allerdings Begrenzungen für Feinstaubpartikel PM2,5
(Feinstaubpartikel mit weniger als 2,5 Mikrometer Durchmesser).
Diese haben zum Ziel, die Belastung durch PM2,5 bis zum Jahr 2020
um bis zu 20 Prozent zu reduzieren.



Dennoch kann Europa noch nicht
aufatmen: Der seit 2005 einzuhaltende anspruchsvolle Tagesmittelwert
für PM10 (Feinstaubpartikel mit weniger als 10 Mikrometer
Durchmesser) - also die Überschreitung von 50 Mikrogramm
pro Kubikmeter (µg/m³) an nicht mehr als 35 Tagen pro
Jahr - wird derzeit in vielen Mitgliedstaaten, so auch in
Deutschland, nicht eingehalten.



Die neue Luftqualitäts-Richtlinie
sieht nun vor, dass dieser Grenzwert erst drei Jahre nach
Inkrafttreten der neuen Richtlinie überall in Europa eingehalten
werden muss. „Dies ist aber kein Freibrief, in den Anstrengungen
nachzulassen, die Grenzwerte zeitnah einzuhalten“, betont Dr.
Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes. Denn nur
diejenigen Städte und Kommunen dürfen diese
Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, die nachweisen, dass alle
verhältnismäßigen Maßnahmen für eine
verbesserte Luftqualität eingeleitet sind.



WANC 20.12.2007

> Starker Autoverkehr macht die Menschen krank

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