Probiotisch: Hinweis zur Mindestverzehrmenge und zur Mindestverzehrdauer fehlen
> Probiotische Lebensmittel: Mangelhafte Verbraucherinfomationen


Probiotische Produkte sollen gut für die Gesundheit sein. Doch die Hinweise über Inhalte und Mengen fehlen oft. Auch wird meist nicht darüber aufgeklärt, dass sich nur beim Konsum über einen gewissen Zeitraum die positive Wirkungen entfalten.


Verbraucher, die probiotische Lebensmittel kaufen, möchten möglicherweise damit etwas Gutes für ihre Darmgesundheit tun. Denn probiotische Ballaststoffe haben die Eigenschaft, dass sie das Wachstum von günstigen Darmbewohnern, den Bifidobakterien ankurbeln können.


Es ist für den Verbraucher jedoch nicht immer leicht festzustellen, wie viel von den probiotischen Ballaststoffen z. B. in einem probiotischen 18 Gramm-Müsliriegel enthalten ist. Auch erfährt der Verbraucher selten, dass er das probiotische Produkt über einen längeren Zeitraum essen muss, um von dem Zusatznutzen zu profitieren. Denn der positive Effekt tritt erst ab einer Tagesdosis von 5 Gramm und bei einer Verzehrdauer von mindestens 7 Tagen ein.


Wenn ein Lebensmittel sich mit dem Hinweis "probiotisch", "mit Inulin" oder "mit Oligofructose" schmückt, muss der Hersteller lediglich in der Zutatenliste oder einer Nährwerttabelle angeben, welcher Anteil des probiotischen Ballaststoffes in Prozent oder in 100 Gramm enthalten ist. Auf den wenigsten Produkten ist vermerkt, welche Mengen in einer Portion enthalten sind und welche Menge dieses Lebensmittels man essen muss, um den gewünschten Effekt zu erzielen. So enthält beispielsweise ein Beutel probiotischer Früchtetee 0,5 Gramm Oligofructose, eine probiotische Müsliportion hingegen 4,4 Gramm. Die deutsche Lebensmittelchemische Gesellschaft empfiehlt daher den Herstellern, dass sie auf der Verpackung von probiotischen Lebensmitteln einen Hinweis zur Mindestverzehrmenge und zur Mindestverzehrdauer anbringen, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden.


WANC 04.11.03

 
 
 
 
 
 
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