Lebensmittel: Warnhinweis auf Inhaltsstoffe (Foto: DAK/Wigger)
> Azofarbstoffe in Lebensmitteln: Künftig Warnhinweise

Lebensmittel mit Azofarbstoffen müssen künftig den Aufdruck "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" tragen. Dies hat das Europäische Parlament mit der neuen Gesetzgebung für die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen verabschiedet.

Schon lange diskutieren Wissenschaftler mögliche Zusammenhänge zwischen den Azofarbstoffen E 102, E 104, E 110, E 122, E 124, E 129 und dem so genannten "Zappelphilipp-Syndrom" bei Kindern. So kam die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) im März 2008 zwar zu dem Schluss, dass eine entsprechende Studie keine ausreichenden Beweise dafür liefern würde. Das EU-Parlament setzte darüber hinweg und formulierte dennoch seinen Beschluss.

"Wir begrüßen den Hinweis auf die Azofarbstoffe nicht nur als Warnsignal für die Verbraucher. Vor allem sehen wir darin die nachdrückliche Aufforderung an die Industrie, auf den Einsatz von Azofarbstoffen vor allem in Kinderprodukten zu verzichten", betont Heidi Franke, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sobald das Gesetz veröffentlicht wird, haben die Hersteller 18 Monate Zeit, ihre Etiketten entsprechend anzupassen.

Bislang gab es rund ein Dutzend EU-Regelungen zum Umgang mit Lebensmittelzusatzstoffen. Diese sollen nun durch vier neue Verordnungen vereinfacht, erneuert und mit den aktuellsten wissenschaftlichen Ergebnissen in Einklang gebracht werden. Zukünftig werden Zusatzstoffe in unverarbeiteten Lebensmitteln sowie Süß- und Farbstoffe in Lebensmitteln für Babys und Kleinkinder verboten.

Jeder Mitgliedsstaat kann den Einsatz bestimmter Zusatzstoffe in traditionellen Produkten, die in ihrem Hoheitsgebiet hergestellt werden, untersagen. Das deutsche Reinheitsgebot für Bier ist demnach nicht gefährdet.

Auch der Einsatz von Nanotechnologie in Zusatzstoffen soll sich nach dem Willen des EU-Parlamentes nicht sang- und klanglos vollziehen. Wird die Partikelgröße eines Zusatzstoffes beispielsweise mittels Nanotechnologie verändert, wird demnächst ein neues Zulassungsverfahren inklusive Sicherheitsüberprüfung notwendig.

WANC 22.07.08/aid

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