> Alzheimer durch Pflanzenschutzmittel

Das Pflanzenschutzmittel DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) ist in Deutschland verboten (DDT-Gesetz vom 07.08.1972), in einigen Ländern wurde der Gebrauch aber nur eingeschränkt. Das Verbot erfolgte aufgrund der großen Gesundheitsgefahren, es wurden krebserzeugende, mutagene sowie immunsystemschädigende Wirkungen festgestellt, für den Menschen und der Schäden für die Umwelt. Über Spätschäden kommt nur langsam etwas zutage. Jetzt haben Wissenschaftler heraus gefunden, dass Alzheimer eine Folge des Kontaktes mit DDT sein kann.

Dr. Jason R. Richardson von der Universität New Jersey hat 86 Patienten mit einer und 79 Menschen ohne eine Alzheimer-Erkrankung untersucht. Spuren von DDT (genaugenommen ein Abbauprodukt von DDT: DDE (Dichlordiphenyldichlorethen) fand der Arzt bei 80% der Alzheimer-Patienten und bei 70% der gesunden Menschen.

Allerdings waren die Konzentrationen des Giftes im Blut bei den an Alzheimer Erkrankten viel höher als in der Kontrollgruppe: Sie lagen um im Durchschnitt das 3,8Fache über den Werten der gesunden Menschen. Die Höhe der Rückstände rangierte zwischen dem 2,54- bis 5,82-Fachen des Wertes, der bei Nicht-Alzheimer-Patienten ermittelt wurde.

Dass das Pflanzenschutzmittel etwas mit dem Auftreten der Demenz zu tun hatte, belegen auch Tests zur Einstufung der Schwere der Erkrankung. Demnach war der Schweregrad bei denen am höchsten, bei denen auch die höchsten DDE-Werte im Blut gemessen wurden. Und bei den Patienten, mit den den höchsten nachweisbaren Rückständen wurden auch die höchsten Werte eines bestimmten Risikofaktors (APOE4-Mutation) für das Voranschreiten der  Hirnerkrankung nachgewiesen.


Berliner Ärzteblatt 29.01.2014/ Quelle: JAMA Neurol. 2014

 
 
 
 
 
 
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