> Energie- und Sportdrinks lösen den Zahnschmelz auf
Energie- und Sportdrinks gefährden die Zähne: Sie zerstören den Zahnschmelz. Weil sie so viele Säuren enthalten, lassen sogar die äußerste, harte Schicht des Zahnes dahin schmelzen. Studienleiterin Poonam Jain nennt die Drinks ein "Säurebad für die Zähne".

Die Forscher untersuchten 13 bekannte Sportgetränken und neun Energiedrinks. Überprüft wurde das Säureniveau, das laut den Ergebnissen von Marke zu Marke und auch von Geschmack zu Geschmack selbst bei derselben Marke sehr unterschiedlich ist. Außerdem wurde getestet, wie sich menschlicher Zahnschmelz in der Flüssigkeit verändert. Dazu wurden Proben viermal täglich abwechselnd je 15 Minuten in den Getränken, dann zwei Stunden in einer künstlichen Speichellösung gebadet.

Schon nach fünf Tagen veränderte sich der Zahnschmelz bei Energie- als auch bei Sportdrinks. Energiedrinks verursachten im Schnitt doppelt so viele Schäden verursachten. Adrian Lussi, Direktor der Klinik für Zahnerhaltung der Universität Bern, betont aber dass auch Softdrinks, Champagner, Mineralwasser mit Zitronengeschmack, Orangensaft ohne zugesetztes Calcium, Grapefruitsaft oder Hagebuttentee - sowie Medikamente den Zahnschmelz erodieren lassen. Lussi hat heraus gefunden, dass nicht der pH-Wert alleine den Umfang der Zerstörung des Zahnschmelzes -bestimmt. Auch die Art der Säure habe großen Einfluß. Lussi : "Mit der Phosphorsäure von Coca Cola kommt der Mund gut zurecht, mit Red Bull hingegen schlecht."

Da der Zahnschmelz tagelang braucht, um sich von Säureattacken zu erholen, empfiehlt Lussi einen möglichst schonenden Konsum säurehältiger Getränke. Das bedeutet, dass man an den Getränken nicht ständig nuckeln, sie nicht schluckweise trinken oder sie gar durch die Zähne ziehen sollte. Außerdem sollte man nach dem Trinken gleich die Zähne spülen. Auch das sofortige Zähneputzen empfiehlt Lussi. "Vergisst man zu putzen, sind viele Getränke auch aufgrund ihres Zuckergehaltes gefährlich."

wanc 3.5.2012/ Quelle: British Journal of Nutrition, doi.org/10.1017/S0007114511002820
 
 
 
 
 
 
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