Bräunende
Bräune: Besonders Jugendliche müssen aufpassen, dass sie nicht zu viel (künstliche) Sonne erwischen
> Solarien: Vermehrt Verbrennungen bei Jugendlichen

Die Gesundheitsrisiken von
Sonnenstudios werden kontrovers diskutiert. Bisher unterliegen die
Studios auch keiner gesetzlichen Überwachung. Doch zunehmend
werden Verbrennungen bei Jugendlichen festgestellt. Jetzt soll ein
Nutzungsverbot her.


Die Hamburger Behörde für
Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) hat
Hautarztpraxen zu Verbrennungsfällen in Sonnenstudios befragt.
Nicht ohne Grund: In Hamburg sind in den vergangenen eineinhalb
Jahren vermehrt Verbrennungen in Sonnenstudios bekannt geworden.
Betroffen waren davon besonders viele Jugendliche.



In über 85 Prozent der
angeschriebenen Praxen (100 erhielten einen Fragebogen,
66 antworteten) sind Menschen mit Verbrennungen durch Solarien
behandelt worden. Die von den Praxen genannten geschätzten
Fallzahlen ergeben eine Spanne zwischen 158 und 390 für
ganz Hamburg innerhalb eines Jahres. Der Mittelwert liegt bei
274 Fällen, wovon rund ein Drittel auf Jugendliche entfiel.



Knapp 90 Prozent der Dermatologen
stufen das Problem allgemein als groß bzw. mittel ein. Die
große Mehrheit von 92 Prozent hält die Bevölkerung
nicht für ausreichend aufgeklärt und über 76 Prozent
sprachen sich für ein Nutzungsverbot von Solarien für
Jugendliche aus.



Hamburgs Zweite Bürgermeisterin,
Gesundheitssenatorin Birgit Schnieber-Jastram: „Diese Ergebnisse
sind alarmierend. Sie zeigen deutlich einen Bedarf an stärkerer
Aufklärung der Bevölkerung auf, um das Bewusstsein für
die möglichen Risiken von Solarien und durch UV-Strahlung
allgemein zu schärfen. Hier wird die Gesundheitsbehörde ihr
entsprechendes Informationsangebot verstärken. Außerdem
sehen wir uns in unseren Bemühungen gestärkt, die
Jugendliche besser vor möglichen Gesundheitsrisiken zu schützen,
indem wir für ein gesetzliches Nutzungsverbot eintreten.“



Bei nicht wenigen Jugendlichen -
besonders Mädchen - gehört heutzutage eine gewisse Bräune
zum guten Aussehen dazu, diese kommt auch aus dem Sonnenstudio. Eine
häufige und zu intensive Nutzung von Sonnenstudios ist aber
gesundheitlich nicht unbedenklich: erhöhtes Hautkrebsrisiko,
vorzeitige Alterung der Haut, mögliche Augenschäden und
unter Umsätnden behandlungsbedürftige Verbrennungen können
die Folge sein. Die häufige Nutzung von Solarien durch
Jugendliche ist besonders deshalb kritisch, weil Kinder und
Jugendliche empfindlicher auf UV-Strahlung reagieren als Erwachsenen
und übermäßige UV-Expositionen vermieden werden
sollten.



Sonnenstudios unterliegen keiner
gesetzlichen Überwachung. Für einen besseren Schutz vor den
gesundheitlichen Risiken der künstlichen UV-Strahlung haben 2003
das Bundesamt für Strahlenschutz, die Strahlenschutzkommission,
Betreiberverbände und medizinische Hautschutzinitiativen das
Siegel „Zertifiziertes Solarium“ begründet. Es legt die
Anforderungen fest unter anderem für Geräte, den Betrieb
und die Beratung. Diese Initiative des sog. Runder Tisch Solarien
(RTS) ist jedoch von der Branche kaum angenommen worden. In Hamburg
sind – und dies auch erst seit kurzem – von etwa
100 Sonnenstudios lediglich vier zertifiziert. Auch bundesweit
hat sich diese freiwillige Maßnahme zum Gesundheitsschutz nicht
durchgesetzt.



Eine gesetzliche Regelung zu
Sonnenbänken und insbesondere ein Verbot zur Nutzung für
Kinder und Jugendliche Jahren wird aufgrund der wissenschaftlichen
Studienergebnisse zur UV-Strahlung und der Hautkrebsentwicklung von
den maßgeblichen internationalen und nationalen Institutionen
dem Gesetzgeber empfohlen bzw. gefordert (zum Beispiel
Weltgesundheitsorganisation WHO, International Commission on
Non-Ionizing Radiation Protection ICNIRP, Wissenschaftlicher
Ausschuss „Konsumgüter“ der Europäischen Kommission
EU-SCCP, European Society of Skin Cancer Prevention (Euroskin),
Deutsche Krebshilfe, Strahlenschutzkommission SSK, Bundesamt für
Strahlenschutz BfS).



Aktuell bereitet das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im
Umweltgesetzbuch - Teil: Schutz vor nichtionisierender Strahlung -
ein Nutzungsverbot von Sonnenstudios für Jugendliche unter
18 Jahren vor. In einer Durchführungsverordnung sollen
Qualitätskriterien für den Betrieb von Sonnenstudios
verbindlich verankert werden.



WANC 18.10.07

 
 
 
 
 
 
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