Tätowiermittel-Verordnung in Kraft getreten

Beim Tätowieren gelangen Mittel in den
Körper, von denen man bisher gar nicht so genau wusste, wie
gesundheitsschädlich sie tatsächlich sind. Die jetzt in Kraft getretene
Tätowiermittel-Verordnung soll das ändern. Doch ob die
Kennzeichnungspflichten und Verbote reichen, ist fraglich. Denn die
gesundheitlichen Auswirkungen der eingesetzten Mittel ist immer noch so
gut wie nicht erforscht.
Tattoos erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Doch unter
Umständen können aus schönen Bildern auf der Haut Entzündungen oder
Allergien werden. Davor sollen Verbraucher ab dem 1. Mai 2009 besser
geschützt werden: Mit dem In-Kraft-Treten der deutschen
Tätowiermittel-Verordnung werden erstmals besondere Regelungen für
Mittel zum Tätowieren und für Permanent Make-up getroffen. Dazu zählen
neben gesundheitlichen Anforderungen an die Mittel auch
Kennzeichnungsvorschriften. 

 “Um langfristig gesundheitlich unbedenkliche Tätowiermittel zu
bekommen, müssen wissenschaftliche Prüfkriterien erarbeitet werden",
sagt Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)-Präsident Professor Dr.
Dr. Andreas Hensel. Sie sind Voraussetzung dafür, dass in einem
Zulassungsverfahren eine Positivliste von Substanzen für solche
Produkte aufgestellt werden kann. 

 Bisher galten für die Sicherheit von Stoffen in Tätowiermitteln und
Permanent Make-up nur allgemeine Regelungen, spezifische Regelungen
existierten nicht. Die Tätowiermittel mit Farbstoffen, Lösungsmitteln
und Konservierungsstoffen sowie möglichen Verunreinigungen werden im
Gegensatz zu kosmetischen Mitteln nicht auf die Haut aufgetragen,
sondern in die Haut eingebracht. Von dort können sie beispielsweise in
den Blutkreislauf gelangen oder Immunreaktionen auslösen. Wie die
Stoffe im Körper wirken, ist bislang kaum untersucht.

 Umso wichtiger ist es nach Ansicht des BfR, dass Tätowiermittel und
Permanent Make-up-Farben nur solche Stoffe enthalten, bei denen kein
gesundheitliches Risiko besteht. Mit der Tätowiermittel-Verordnung gibt
es nun eine verbindliche Vorschrift für Tätowier- und Permanent
Make-up-Mittel. Dazu ist die Verwendung vieler bedenklicher Stoffe
verboten. So dürfen beispielsweise krebserzeugende Azofarbstoffe und
das allergene p-Phenylendiamin nicht verwendet werden. Die Verordnung sollte zukünftig nach Auffassung des BfR eine
Positivliste mit zugelassenen Bestandteilen enthalten. Voraussetzung
dafür sind Prüfkriterien für eine Risikobewertung der Stoffe. Dazu
müsste zunächst erfasst werden, welche Farbmittel und anderen Stoffe
für Tattoos und Permanent Make-up verwendet werden. Forschungsbedarf
bestehe zu der Frage, wie sich die Stoffe im Körper verteilen und wie
sie dort wirken.

Hersteller von Tätowiermitteln müssten außerdem
Sicherheitsdaten ihrer Produkte zur Verfügung stellen, darunter Angaben
zur Reinheit der Stoffe, zu Hilfsstoffen und zur Stabilität.
Erforderlich wären auch toxikologische Daten zur Genotoxizität, Reizung
von Haut und Schleimhaut, zum Allergiepotenzial und zu möglichen
Spaltprodukten, die entstehen können. Eine Risikobewertung der Stoffe sollte mindestens den Anforderungen an
die Sicherheit von Farbstoffen für kosmetische Mittel und Haarfarben
entsprechen. Studien zur Wirkung von Farbstoffen unter der Haut müssten
durchgeführt und deren Ergebnisse in die Bewertung einbezogen werden,
fordert das BfR. WANC 04.05.09/Quelle: BfR





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/04_05_tattoo_taetowieren.php
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