Pflanzenschutzmittel schaden dem Gehirn

Pestizide, das sind Gifte mit denen Pflanzen vor dem Befall von Schädlingen geschützt werden sollen, sind nicht nur für Insekten gefährlich. Mittweile liegen Daten vor, die belegen, dass die chemischen Substanzen auch das menschliche Gehirn schädigen können.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Studien zu zwei Neonikotinoid-Insektiziden (Acetamiprid und Imidacloprid – das sind hochwirksame Chemikalien, die Insekten oder Pilze bekämpfen) ausgewertet. Demnach können diese Stoffe die Entwicklung von Neuronen und Hirnstrukturen, die etwa mit der Lern- und Gedächtnisfunktion in Verbindung stehen, beeinträchtigen.

Forscher nennen das Entwicklungsneurotoxizität (developmental neurotoxicity – DNT). Damit sind schädliche Wirkungen chemischer Stoffe auf Struktur oder Funktion des Nervensystems gemeint, die während des Entwicklungsstadiums des Menschen als Fötus oder Kleinkind aufgetreten sind.

Das Gremium der EFSA für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) fordert deshalb - allerdings sehr vorsichtig, dass im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pestizide DNT-Studien vorgelegt werden müssen. Dazu müsse auch eine umfassende Prüfstrategie für die Bewertung des DNT-Potentials von Substanzen entwickelt werden.

Außerdem kommt das Gremium zu dem Schluss, dass die aktuellen Richtwerte für eine Belastung durch Acetamiprid und Imidacloprid "möglicherweise zu hoch sind, um im Hinblick auf Entwicklungsneurotoxizität ausreichend Schutz zu gewährleisten, und daher herabgesetzt werden sollten". 

Warum die EFSA ihre Empfehlung so vorsichtig abgibt, begründet sie mit der "eingeschränkten Aussagekraft der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse". Deshalb müssten weitere Forschungsarbeiten angestrengt werden. Das ist erstaunlich. Denn Neonikotinoide sind synthetisch hergestellt und ahmen Nikotin nach, den Pflanzenstoff der Tabakpflanze. Vor dem weiß man aber, dass es ein hochwirksames Gift ist, für Menschen giftiger als Arsen oder Zyankali. Das Pflanzenschutzmittel kann sich auch über im Supermarkt erhältliche Lebensmittel in den Nahrungskreislauf des Menschen einschleichen.

Im übrigen: Seit einigen Jahren weiß man, dass Neonikotinoide für das Bienensterben verantwortlich sein könnten. Deshalb hat die EU-Kommission ab Mitte 2013 die Verwendung diese Pestizide eingeschränkt. Gegen diese Entscheidung haben zwei Hersteller, Syngenta und Bayer, Klage eingereicht.

Vorschläge der EFSA für Änderungen der toxikologischen Referenzwerte für Acetamiprid und Imidacloprid:
•    Für Acetamiprid sollten der derzeitige ADI-Wert und AOEL-Wert von 0,07 mg/kg Körpergewicht pro Tag und der ARfD-Wert von 0,1 mg/kg Körpergewicht auf 0,025 mg/kg Körpergewicht (pro Tag) gesenkt werden.
•    Für Imidacloprid sollten der derzeitige AOEL-Wert und ARfD-Wert von 0,08 mg/kg Körpergewicht pro Tag auf 0,06 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesenkt werden. Der derzeitige ADI-Wert für Imidacloprid wird als angemessen erachtet, um Schutz im Hinblick auf mögliche entwicklungsneurotoxische Auswirkungen zu gewährleisten.


Berliner Ärzteblatt 03.01.2014/ Quelle: EFSA





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/neonikotinoid-03-01-13.php
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