Die Gefahren der Feuerwerke

Für Feuerwerke werden nicht nur in
Deutschland jährlich Abermillionen Euro ausgegeben. Was da in der Luft
verpufft, wird seit 2010 in Europa nach einheitlichen
Sicherheitsstandards geprüft. Ob damit die Knallkörper und Raketen
wirklich sicherer geworden sind, muss sich erst noch zeigen. Eines ist
aber schon heute sicher: Die gesundheitlichen Gefahren, die von den
Feuerwerkskörpern ausgehen, sind eher größer geworden. Denn die meist
im Ausland gefertigten Silvesterböller und –feuerwerke enthalten
kleinste Partikel von bis zu 30 Metallen. Darunter auch richtig giftige
wie Blei. Die große Gesundheitsgefahr: Die winzig kleinen Teilchen
gelangen ungefiltert in die Lunge und können dort großen Schaden
anrichten.
Der Rauch, der bei einem Feuerwerk entsteht, enthält Feinstaub aus
Metallpartikeln, der besonders für Asthmatiker ein Gesundheitsrisiko
darstellt. Das berichten Forscher vom Schweizerischen Tropen- und
Public Health Institut gemeinsam mit spanischen Kollegen. „Die
toxikologische Analyse zeigt, dass viele der hinterbleibenden
Metallpartikel bioreaktiv sind und somit die menschliche Gesundheit
beeinträchtigen können", warnt Studienleiterin Teresa Moreno. Schwerpunkt der Analyse waren Partikelrückstände aus Metallen, die dem
Raketen-Schwarzpulver zugesetzt werden, um die Farbeffekte zu erzeugen.
So verwendet man etwa Strontiumsalze oder Lithium für die Farbe Rot,
Barium, Kupfer und Zink für Grün, Natriumsalze für Gelb, Magnesium für
weiß und Blei oder Arsen für Blau. Entsprechend ließen sich kleinste
Partikel von 30 derartiger Metalle nach einem spanischen Fest mit
zahlreichen Feuerwerksraketen auch in der Luft feststellen - darunter
zudem auch Aluminium, Antimon, Kalium, Titan, Stickstoffmonoxid und
Sulfurdioxid. Ähnlich wie beim Feinstaub besteht auch beim Rauch aus Silvesterraketen
die Gefahr, dass derartige Metallpartikel von nur wenigen Mikrometer
Durchmesser ungefiltert in die Lungen gelangen. Moreno bezeichnet die
Raketen deshalb als Gefahr für die Gesundheit. „Die beste Lösung wäre,
das Einatmen dieses Rauchs zu vermeiden. Zuseher sollten sich nach
Möglichkeit nicht in die Windrichtung des Rauches stellen und auch
Veranstalter sollten dies bei der Standortwahl berücksichtigen." Weil
in den Silvesterraketen auch oft extrem giftige Metalle wie etwa Blei
gefunden werden, verlangt die Forscherin strengere Importkontrollen bei
Feuerwerken. „Nach der Silversternacht überschreitet die Luft in deutschen
Großstädten, allen voran in Berlin und Hamburg, häufig zulässige
Grenzwerte", erklärt Ute Dauert vom Fachgebiet für die Beurteilung von
Luftqualität am Umweltbundesamt. Zwar seien die Feinstaubmengen übers
Jahr gesehen verschwindend gering, vergleiche man sie mit jenen aus dem
Verkehr. Doch die Besonderheit der Partikel aus den den
Feuerwerkskörpern beigefügten Metallen sei sehr unübersichtlich, weil
es zu ihnen nur wenige wissenschaftliche Studien gebe. Kurzzeitig kann die Feinstaubbelastung durch Feuerwerke bei sensiblen
Gruppen wie etwa Asthmatikern oder Menschen mit
Herz-Kreislauf-Erkrankungen akute Beschwerden auslösen. Das
Umweltbundesamt will keine Spaßbremse sein und alles verbieten, betont
Dauert. „Die Einschränkung der Feuerwerke ist dennoch sinnvoll - aus
Sicht der Luftbelastung, jedoch auch aufgrund weiterer Umweltprobleme.
Dazu gehört etwa der zurückbleibende Müll, die meist aufwändige
Verpackung für Raketen und auch die vielen Emissionen, die ihre
Herstellung und der Transport verursachen.“ Ganz abgesehen davon, dass
hinter den Knallern fast immer Kinderarbeit stecke. Ob sich an dieser Situation insgesamt etwas ändert, muss sich erst noch
zeigen. Zwar mussten bis zum 4. Januar 2010 alle europäischen Länder
die Richtlinie 2007/23/EG national umgesetzt haben. Die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) prüft auch bereits seit
Oktober 2009 nach der neuen Richtlinie. Auf dem Markt neu erhältliche
Knallkörper und Raketen haben daher eine neue Kennzeichnung. Die neue
Kennzeichnung besteht aus der Registriernummer, der
Identifikationsnummer und dem CEZeichen verbunden mit der Nummer der
Benannten Stelle. Doch ob das weniger Luftbelastung und Gesundheitsgefährdungen bringt,
ist eher zweifelhaft. Für den europäischen Verbraucher ist die
Registriernummer mit CE-Zeichen am wichtigsten. Sie weist darauf hin,
welche Benannte Stelle die Qualitätssicherung beim Hersteller
überwacht. Für uns in Deutschland ist zusätzlich die
Identifikationsnummer wichtig. Danach heißt es: wenn BAM fehlt, darf
das Produkt in Deutschland nicht verwendet werden. Mit der Richtlinie wird Feuerwerk in Europa nun einheitlich geprüft. Es
gibt zurzeit acht Benannte Stellen, die die Prüfungen durchführen
dürfen. Die BAM ist eine davon und darf, muss aber nicht,
Feuerwerksartikel für ganz Europa prüfen. Wenn die BAM
Feuerwerksartikel prüft, vergibt sie ihre Registriernummer. Die Nummer
kann wie folgt heißen: 0589-F2-1234. Die Ziffer 0589 steht für die BAM
als Benannte Stelle, F2 bedeutet Feuerwerk der Kategorie 2, in
Deutschland nur an Personen ab 18 Jahre abzugeben. 1234 ist eine
fortlaufende Ziffer. Damit das Feuerwerk aber auch in Deutschland abgebrannt werden darf,
muss es zusätzlich eine Identifikationsnummer durch die BAM erhalten
haben. Die Identifikationsnummer kann wie folgt aussehen: BAM-F2-1234.
Wichtig ist das Kürzel BAM. Ohne die BAM-Identifikationsnummer, ist der
Feuerwerksköper in Deutschland verboten. Diese Richtlinie wurde eingeführt, um Handelshemmnisse ab- und ein
gleich hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau in Europa aufzubauen. Bei
der Diskussion um die Festlegung der erforderlichen Prüfungen hat sich
die BAM mit ihren Prüfverfahren durchgesetzt. Deshalb ändert sich für
uns in Deutschland in Bezug auf die Sicherheit nichts. Lediglich die
erlaubten Mengen an pyrotechnischem Satz (Glitzereffekt und
Schwarzpulver) in einer Batterie, Kombination oder Fontäne können sich
erhöhen im Vergleich zu den früher gültigen Grenzwerten. Aber: „Die
großen Feuerwerksartikel sind sicherer als die kleinen Kippligen“, so
die Experten der BAM. Und: Die alten Zulassungen der BAM sind noch bis
2017 in Deutschland gültig. Diese alte Kennzeichnung für einen
Feuerwerkskörper der Klasse II sieht wie folgt aus: BAM-PII-1234. WANC 27.12.10, Quelle: Journal of Hazardous Materials, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/27_12_feuerwerk.php
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