Medikamente im Internet: Sicherheitslücken und Gesundheitsgefahren
> "... auf einen Schlag 15 Packungen Schlaftabletten..."

Unhaltbare Zustände beim Handel mit Medikamenten im Internet hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ermittelt. Sicherheitslücken und Gefahren für die Gesundheit sind scheinbar an der Tagesordnung. So konnten ohne Mengenbegrenzungen beispielsweise Schlaftabletten geordert werden.

Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen (NRW)
fordert ein generelles Versteigerungsverbot für Medikamente im Internet. Nach einem Einkaufstest im Rahmen des neuen Projektes "Markttransparenz im Gesundheitswesen" haben die Verbraucherschützer erhebliche Sicherheitslücken beim Internet-Handel mit Arzneimitteln festgestellt.

"Mengenbeschränkungen gibt es beim Online-Medikamentenkauf offenbar nicht", sagte Wolfgang Schuldzinski, Leiter des Projektes. "Das Ordern von 15 Packungen à 20 Schlaftabletten hat ohne Probleme mit einem Mausklick funktioniert."

Schuldzinski prangert die im Internet vorherrschende "Goldgräbermentalität" von Apothekern an. "Die Bestellmodalitäten erleichtern es den Verkäufern, sich aus ihrer Verantwortung zu entziehen", sagte er dazu. "Wenn jemand in einer Apotheke auf einen Schlag 15 Packungen Schlaftabletten kauft, muss jeder Apotheker hellhörig werden." Darüber hinaus werden bei größeren Bestellmengen im Internet häufig Rabatte gewährt oder der Bestellung sogar gängige Schmerzmittel als Gratiszugabe beigelegt.

Bei Stichproben im Online-Auktionshaus eBay fanden die Verbraucherschützer auch häufig Privatpersonen, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen Arzneimittel zum Kauf anboten. So wurden sogar verschreibungspflichtige Medikamente offeriert, wie zum Beispiel - unter anderem angebrochene Packungen - Anti-Baby-Pillen mit einem Startpreis von einem Euro.

Während die Auktionen von eBay vor dem Zuschlag meist offline gesetzt wurden, wurden mit der Option Sofortkauf die Geschäfte zum Abschluss gebracht, bevor eBay eingreifen konnte. "Das zeigt, dass es hier Sicherheitslücken gibt", sagte dazu Schuldzinski. "Außerdem kann kein Apotheker dafür stehen, dass Verbraucher allein durch den Reiz des Mitbietens und das Fiebern um den Zuschlag zum Kauf von Arzneimitteln verleitet werden."


WANC 27.05.05
 
 
 
 
 
 
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