Feinste Asbestfäden: Setzen sich in die Lunge und verursachen Krebs (Foto: BGR)
> Asbest: Weiter akute Gefahr

Obwohl Asbest in Deutschland seid 1993 nicht mehr verwendet werden darf, fordert es Jahr für Jahr eine steigende Zahl von Todesopfern und Erkrankungen. Da Asbest zwar in Europa verboten, weltweit aber noch längst nicht verbannt ist, nimmt die potenzielle Gefahr nicht so schnell ab. 

Mehr als 3.500 neue Berufskrankheiten durch Asbest verzeichneten die Berufsgenossenschaften im Jahre 2003. Einschließlich älterer Fälle waren die Berufsgenossenschaften in insgesamt 24.000 Fällen Asbest bedingter Berufskrankheiten leistungspflichtig, die jährlichen Kosten dieser Erkrankungen liegen inzwischen bei über 314 Millionen Euro. Gestiegen ist abermals auch die Zahl der Todesfälle durch Asbest verursachte Berufskrankheiten: 1.068 Todesfälle wurden 2003 verzeichnet, ein Jahr zuvor waren es 1.009.


Die Ausgaben für Asbest verursachte Berufskrankheiten sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahre 2003 lagen sie 6,5 Prozent höher als im Vorjahr, gegenüber 1999 sind die Ausgaben sogar um fast 40 Prozent gestiegen. "In den kommenden Jahren erwarten wir weiterhin eine hohe Zahl von Erkrankungs- und Todesfällen und entsprechend hohe Kosten", prognostiziert Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG).

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die medizinische Behandlung und Maßnahmen der Früherkennung sowie für Rentenzahlungen an die Betroffenen und Hinterbliebenen. Mit diesen Entschädigungsleistungen befreit die gesetzliche Unfallversicherung die Unternehmen von ihrer Haftung. In Ländern, in denen keine gesetzliche Unfallversicherung haftet, sind es die jeweiligen Unternehmen selbst, die für hohe Schadenersatzforderungen aufkommen müssen. Das führt nicht selten zu existenziellen Problemen für zahlreiche Unternehmen, wie zuletzt in den Vereinigten Staaten.

Asbest, das vor allem in den 1960er und 1970er Jahren vielfältig eingesetzt wurde, kann schwere und häufig tödlich verlaufende Krankheiten verursachen, die aber oft erst nach einer Latenzzeit von 30 bis 40 Jahren auftreten. In Deutschland ist die Verwendung von Asbest seit 1993 vollständig verboten. Für den Umgang mit Asbest bei notwendigen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gelten umfassende Schutzvorschriften. Deren Einhaltung sollen verhindern, dass in Zukunft weitere Berufskrankheiten durch Asbest entstehen.

Weltweit ist Asbest noch längst nicht verbannt - global nehmen Produktion und Verwendung asbesthaltiger Produkte sogar wieder zu. Auch wenn das Asbestverbot neuerdings in der ganzen EU gilt, müssen neue Gefährdungen auf Grund der weltweiten Handelsbeziehungen auch in Europa und Deutschland wachsam beobachtet und verhindert werden. Schon auf der Europäischen Asbestkonferenz 2003 in Dresden hat die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) deshalb ein weltweites Asbestverbot gefordert. "Nur ein vollständiges Asbestverbot kann verhindern, dass es weltweit zu vielen zehntausend weiteren Toten durch Asbest kommt, obwohl wir die Gefahren durch Asbest heute sehr gut kennen", betont Breuer.

WANC 13.10.04

 
 
 
 
 
 
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