Hilfe nach einem Autounfall im Ausland

Bei einem Unfall mit dem Auto im Ausland ist Abwicklung von Schäden innerhalb der EU vereinfacht worden. Wenn die Schadenabwicklung länger als drei Monate dauert, kann sich das Unfallopfer sein Recht in Deutschland holen.

Deutsche reisen gern mit dem Auto - ob im Inland oder ins Ausland. Im Jahr 2003 nutzten deutsche Urlauber laut Forschungsgemeinschaft Reisen bei rund 16 Millionen Auslandsreisen das Auto. Unfälle bleiben da nicht aus, sind aber im Urlaub besonders ärgerlich. Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland. Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und großer juristischer Aufwand prägten in der Vergangenheit die Regulierung solcher Schäden. Aber seit Januar 2003 vereinfacht die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern der Europäischen Union.
  
Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Italien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der italienischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter der bundeseinheitlichen Nummer 0180/25 0 26. Der Anrufer zahlt pro Anruf sechs Cent bei Anrufen aus dem Netz der Deutschen Telekom. Dieser Auskunftsservice wurde im Jahr 2003 bereits 35.000 Mal genutzt, vor allem bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen aus Italien, Frankreich und den Niederlanden.
  
Die Richtlinie schließt die bisherigen 15 und die zehn neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen ein. Dennoch empfehlen die Versicherer bei Reisen in die neuen EU-Mitgliedsländer weiterhin die Grüne Karte mitzunehmen. Darüber hinaus sollte generell der Europäische Unfallbericht, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet, mitgeführt werden.
  
Bei einem Auslandsunfall darf die Bearbeitungszeit durch den Regulierungsbeauftragten drei Monate nicht überschreiten. Reagiert er in dieser Zeit nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte stattdessen an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg.


WANC 06.04





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/06_04_unfaelle_ausland.php
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