Medizinstudenten: Sterbebegleitung - für viele ein Fremdwort

Medizinstudenten haben erhebliche Wissensdefizite, wenn es um die Sterbebegleitung geht. So kannten viele den Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe nicht und wissen auch nicht, ob und wann sie eine Patientenverfügung befolgen müssen.

Wohl jeder beschäftigt sich gelegentlich mit der Frage, wie er im Fall einer unheilbaren Krankheit medizinisch betreut werden möchte. Viele Menschen haben für diese Eventualität eine Patientenverfügung verfasst. Doch in der Medizinerausbildung in Deutschland spielen diese Themen bisher nur eine sehr untergeordnete Rolle. Die Folge zeigt eine Umfrage bei Medizinstudenten der Universitäten Mainz und Berlin: Die angehenden Ärzte verfügen nur über ein sehr geringes Wissen zu ethischen und rechtlichen Fragestellungen am Ende des Lebens.

Von den Grundsätzen der Bundesärztekammer, die 1998 veröffentlicht wurden, hatte nur jeder vierte Student etwas erfahren - außerhalb des Studium. Im Studium hatte nur jeder sechste davon gehört. Und die Grundsätze benennen konnten nur 24 der 309 Studenten (7,8 Prozent), die den Fragebogen zurückgaben, den Dr. Martin Weber und Mitarbeiter der Universitäten Mainz, Erlangen und Berlin verfasst hatten.

Die meisten Studenten kannten den Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe nicht: Viele hielten - fälschlicherweise - den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen bei Sterbenden für juristisch nicht erlaubt. Weber schilderte den angehenden Ärzten einen konkreten Fall einer 90-jährigen Patientin, die nach einem schweren Schlaganfall bewusstlos in die Klinik eingewiesen wurde. Jeder fünfte Student glaubte, in diesem Fall der Patientenverfügung der Frau, die eine künstliche Ernährung ablehnte, nicht folgen zu müssen.


Viele Studenten waren sich der Wissensdefizite bewusst. Sie wünschten, dass ethische Fragen eine größere Rolle in der Ausbildung einnehmen sollte. Weber beklagt sich, dass Medizinstudenten während ihres gesamten Studiums keine Lehrveranstaltung zum Thema Sterbebegleitung (Palliativmedizin) besuchen müssen. Klinische Ethik werde in dem neu eingeführten Querschnittfach "Geschichte, Theorie, Ethik" gelehrt, deren Dozenten jedoch meistens nur in Geschichte und Theorie, nicht aber in Ethik ausgebildet seien.

WANC 03.01.05/DMW





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/03_01_sterbebegleitung.php
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