Zuzahlungen haben eine Belastungsgrenze: Bei Überschreiten entfällt der Eigenanteil (Foto: ABDA)
Zuzahlungen haben eine Belastungsgrenze: Bei Überschreiten entfällt der Eigenanteil (Foto: ABDA)
> Zuzahlungen sparen
Patienten, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, können durch  Zuzahlungsbefreiungen Geld sparen. Die aktuellen Bescheinigungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2011 aus, die neuen müssen meist erneut beantragt werden.

Zuzahlungen - ob für Medikamente oder den Arztbesuch - werden im Auftrag der Krankenkassen von Ärzten und Apotheken eingesammelt und an sie weitergeleitet. Doch nicht jeder muss zahlen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit. Volljährige Versicherte müssen dagegen z.B. bei Arztbesuch, Krankenhausbehandlung, Fahrkosten, Heil- und Hilfsmittel einen Eigenanteil leisten. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es 5 Euro und höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des Arzneimittels vom Patienten zu entrichten.

Nach Erreichen der Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch kranken Menschen) können sich Versicherte durch ihre gesetzliche Krankenkasse auf Antrag von der Zuzahlung befreien lassen. Insgesamt sind 7,2 Mio. Patienten in Deutschland zuzahlungsbefreit, darunter 6,8 Mio. chronisch kranke Menschen und 0,4 Mio. Patienten, die die Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Einkommens überschritten haben.
Die Apotheken stellen Quittungen über Zuzahlungen aus, tragen sie in ein Sammelheft ein oder - bei Kundenkarten - drucken Sammelquittungen am Jahresende aus. Sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, kann man sich einen Befreiungsbescheid ausstellen lassen. Einige Kassen bieten ihren Versicherten automatisch zum Jahresende einen Antrag für das Folgejahr an: Infrage kommende Patienten zahlen die errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.  

wanc 23.12.2011/ Quelle: ABDA
 
 
 
 
 
 
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