Kassen zahlen Homöopathie

Ab dem 1. Februar übernehmen mehr als 30 gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten der ärztlichen Homöopathie.

Die
Deutsche BKK schloss am 1. Juni 2005 als erste Krankenkasse einen
IV-Vertrag „Homöopathie“ mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und
dem Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ab. Seit dem
steigt die Zahl der Kassen, die sich an den Verträgen über die
Integrierte Versorgung „Homöopathie“ beteiligen.



Für die
Mitglieder dieser Kassen bedeutet das die Kostenübernahme der
homöopathischen Leistungen bei einem Vertragsarzt mit der
Zusatzbezeichnung „Homöopathie". Für die teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzte bedeutet der Vertrag eine festgelegte Honorierung ihrer Arbeit.
Die verordneten homöopathischen Arzneimittel müssen die Patienten
weiterhin aus eigener Tasche zahlen, die Ausnahme sind Kinder bis zum
vollendeten 12. Lebensjahr.



Rückwirkend zum dem 1. Januar
nehmen die BKK Freudenberg und auch die BKK Securvita, die sich im
Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits seit vielen
Jahren für die Erstattung der Homöopathie einsetzt, am IV-Vertrag teil.
Ab 1. Februar kommen die BKK Akzo Nobel, BKK Bank, BKK Bergisch Land,
BKK Ost-Hessen, BKK Steinbeis-Holcin, BKK Thüringer Energieversorger
und die BKK Werra-Meisner hinzu.



Auch zum 1. März werden
weitere Kassen folgen. Noch sind es hauptsächlich
Betriebskrankenkassen, die ihren Versicherten den Zugang zur
vertragsärztlichen Homöopathie ermöglichen. Der DZVhÄ verhandelt aber
zurzeit auch mit Vertretern anderer Kassenarten. Bis zum Sommer werden
nach heutigem Stand etwa 15 Millionen Versicherten die ärztliche
Homöopathie von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.



Neben den
IV-Verträgen gibt es auch regionale Homöopathie-Verträge von
Krankenkassen mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. So
etwa in Baden-Württemberg, hier sind es die AOK und die BKKen, oder in
Mecklenburg-Vorpommern, wo die IKK einen solchen Vertrag unterzeichnet
hat.



Die vollständige Liste aller an den IV-Verträgen
teilnehmenden Krankenkassen finden Sie auf der Webseite des Deutschen
Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) www.welt-der-homoeopathie.de unter dem Punkt „Homöopathie für Kassenpatienten".



WANC 31.01.06





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/31_01_homoeopathie.php
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