Mehrwertsteuer auf Medikamente: Kassen zahlen die Zeche

Gute Nachricht für
gesetzliche Krankenversicherte. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer
wird sie nicht mehr kosten. Die Kassen haben die Erstattungsregeln
entsprechend angepasst.


Die Arbeitsgemeinschaft der
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen hat beschlossen,
die durch die Mehrwertsteuererhöhung drohende Verteuerung der
Arzneimittel zu übernehmen. Da durch den Mehrwertsteuersatz von
19 Prozent die Preise von zahlreichen Arzneimitteln über den
derzeit gültigen Festbetrag liegen werden, kämen auf die
Versicherten zusätzliche Kosten (sogenannte „Aufzahlungen”)
zu.



Um diese zusätzliche
Belastung zu verhindern, haben die Spitzenverbände der
Krankenkassen den gesamten Festbetragsmarkt mit 441 Gruppen überprüft
und vorgeschlagen, in rund 50 Prozent der Gruppen die Festbeträge
nach den Versorgungskriterien des AVWG entsprechend der
Mehrwertsteuererhöhung anzuheben und in 10 Gruppen aufgrund
mangelnder Besetzungszahlen die Festbeträge aufzuheben.



Die Mehrwertsteuererhöhung
wird die GKV allein im Festbetragsmarkt mit Mehrkosten bis zu 260
Mio. Euro belasten. Daher fordern die Spitzenverbände die
Politik erneut auf, Arzneimittel von der Mehrwertsteuererhöhung
auszunehmen oder den Mehrwertsteuersatz wie in vielen anderen Ländern
auf den halben Satz zu reduzieren.



Ferner haben die
Spitzenverbände der Krankenkassen in Folge der
Festbetragsentscheidung zur Mehrwertsteuererhöhung auch ihre
Beschlüsse zur Zuzahlungsbefreiung mit Inkrafttreten zum 01.
Januar 2007 entsprechend angepasst. Neben den formal rechtlichen
Aspekten stellen die Spitzenverbände hierdurch sicher, dass die
zum Teil erst zum 01.11.2006 wirksam werdenden
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen auf Ebene der Abgabepreise der
pharmazeutischen Unternehmen auch nach dem 01.01.2007 unverändert
fortgelten und keine erneuten Preissenkungen erfordern.



WANC 30.10.06





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/30_10_gkv_mehrwertsteuer.php
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