Praxisgebühr bei Notfall: Quittung kann Geld sparen

Auch in der
Notfallambulanz im Krankenhaus werden zehn Euro Praxisgebühr fällig.
Die Quittung sollte man aufheben, um bei einem zweiten Inanspruchnehmen
im selben Quartal ein erneutes Zahlen zu vermeiden. Das spart
allerdings nicht die Praxisgebühr beim Hausarzt.


Wer in
die Notfallambulanz ins Krankenhaus kommt und dort ambulant behandelt
wird, muss zehn Euro Praxisgebühr bezahlen. Die Quittung über die
geleistete Gebühr sollte der Versicherte gut aufbewahren, rät die
Techniker Krankenkasse (TK). Denn falls der Patient im selben Quartal
noch ein oder sogar mehrere Male als Notfall ambulant behandelt werden
muss, ist die Praxisgebühr nicht erneut zu zahlen.



Der Patient
legt einfach die Quittung vor, die ihm bei der ersten Behandlung
ausgestellt wurde. Geht der Versicherte im selben Quartal anschließend
zum Haus- oder Facharzt, werden aber nochmals zehn Euro Praxisgebühr
fällig.



Eine besondere Regelung in Sachen Praxisgebühr gilt
zudem, wenn sich ein Patient psychotherapeutisch behandeln lässt. Wer
in einem Quartal zuerst zu einem Psychotherapeuten geht, muss dort zehn
Euro Praxisgebühr bezahlen. Ist der Psychotherapeut ein Vertragsarzt,
kann er den Patienten bei Bedarf zum Hausarzt oder Facharzt überweisen.
So fällt bei dem anderen Mediziner keine weitere Praxisgebühr an.
Nichtärztliche Psychotherapeuten geben dem Patienten eine Quittung über
die Praxisgebühr. Wenn der Patient dann im selben Quartal zum Haus-
oder Facharzt geht, kann er diese dort vorlegen. So entfällt ebenfalls
eine erneute Praxisgebühr.



Von der Praxisgebühr ausgenommen sind
die jährlichen Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und
Früherkennungstermine sowie Schutzimpfungen. Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Praxisgebühr generell
befreit.



WANC 29.11.05





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/29_11_praxisgebuehr_notfall.php
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