Praxisgebühr: Psychotherapeuten-Regelung, Notälle und Pillenrezept

Krankenkassen und Kassenärzten haben einige weitere Probleme bei der Praxisgebühr gelöst. So wurde die Psychotherapeuten-Regelung verlängert, die Zahlung bei Notfällen sowie quartalsübergreifenden Leistungen konkretisiert und Pillenrezepte sollen künftig für sechs Monate verschrieben werden.

Die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbarten, dass Patienten, die nach einem Besuch bei einem nichtärztlichen Psychotherapeuten einen Arzt aufsuchen, dort die Quittung über die bereits gezahlte Praxisgebühr vorweisen können, um nicht erneut zehn Euro zu zahlen. Diese Regelung galt bereits für das erste Quartal 2004 und wird nun bis auf weiteres verlängert. "Damit haben wir sichergestellt, dass nichtärztliche Psychotherapeuten und ihre Patienten durch die Reform nicht benachteiligt werden", zeigte sich der KBV-Hauptgeschäftsführer  Dr. Andreas Köhler zufrieden. Eine Regelung hatten Kassen und Kassenärzte treffen müssen, weil nichtärztliche Psychotherapeuten im Gegensatz zu anderen Ärzten nicht überweisen dürfen.

"Unbürokratisch können die Ärzte nun auch bei so genannten 'planbaren' Notfällen helfen. Die Praxisgebühr wird hier nicht fällig", sagte Köhler weiter. Als "planbar" gelten Notfälle, wenn ein Patient auf Anraten des Arztes den Notdienst aufsucht, beispielsweise um am Wochenende einen Verband wechseln zu lassen. "Wenn jemand wegen derselben Erkrankung mehrfach die Notfallambulanz aufsuchen muss, braucht er ebenfalls nur beim ersten Mal die Praxisgebühr zu bezahlen."

"Weiterhin haben wir vereinbart, dass in Fällen, in denen beispielsweise eine Blutprobe kurz vor dem Ende eines Quartals vom Arzt entnommen wird, aber erst zu Beginn des neuen Quartals im Labor untersucht werden kann, der Patient nur einmal die zehn Euro bezahlen muss", so Köhler.

Im Falle der Verordnung der Antibaby-Pille werden die Ärzte künftig Sechsmonats-Rezepte ausstellen, sofern dies medizinisch möglich ist. Dadurch entfällt für die betroffenen Frauen die Zahlung der Praxisgebühr in jedem Quartal. Zumindest hier fragt sich, warum das nicht schon vorher möglich war.


WANC 23.01.04





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/23_01_04_praxisgebuehr.php
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