Gesundheitsreform 2004: Fragen und Antworten

Ab dem 1. Januar 2004 ändert sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einiges. Das Bundesgesundheitsministerium hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Änderungen zusammengefaßt.


Was von der Bundesregierung als Modernisierung unseres Gesundheitssystems gefeiert wird, bei dem verkrustete Strukturen gelöst, Wirtschaftlichkeit und Qualität gestärkt. werden sollen, beklagen andere als Abzocke der Patienten. Hier antwortet das Gesundheitsministerium zu den Problemkreisen Arzneimittel un dKrankenkasse:


Was sich ab dem 1. Januar beim Kauf von Arzneimitteln und in der Apotheke ändert:


1. Was muss ich künftig in der Apotheke für Arzneimittel bezahlen?
a. Für verschreibungspflichtige Medikamente beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit.
b. Bei nicht verschreibungspflichtige Medikamenten gilt: Diese Medikamente werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Die Versicherten tragen die Kosten also selbst. Diese Arzneimittel unterliegen aber künftig der freien Preisgestaltung. Das bedeutet, dass keine staatlich festgeschriebenen Handelsspannen für den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken mehr festgelegt werden. Mit der Aufhebung der Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird daher ein für die Patientinnen und Patienten vorteilhafter Preiswettbewerb eingeführt, der nach Auffassung von Experten zu sinkenden Arzneimittelpreisen führen kann.
c. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel gibt es allerdings einige Ausnahmefälle, in denen die Krankenkasse die Kosten erstattet. Das gilt zum Beispiel für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Auch schwer Erkrankte bekommen unter Umständen die Kosten für rezeptfreie Arzneien erstattet, wenn ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament zum Therapiestandard gehört.
In diesem Fall zahlt die Patientin oder Patient für Medikamente, die weniger als 5 Euro kosten den tatsächlichen Verkaufspreis. Bei Arzneien, die nicht mehr als 50 Euro kosten, beträgt die Zuzahlung fünf Euro. Für Medikamente die teurer sind, muss der Versicherte 10 Prozent des Medikamentenpreises, maximal aber 10 Euro zuzahlen.


2. Übernehmen die Krankenkasse die Kosten für Medikamente wie zum Beispiel Viagra?
Medikamente zur Verbesserung der privaten Lebensführung werden künftig nicht bezahlt. Dazu zählen Mittel gegen Potenzschwäche oder Impotenz, zur Raucherentwöhnung und Abmagerung, Appetit-Hemmer oder Haarwuchsmittel.


3. Muss ich als Diabetiker die gleichen Zuzahlungen leisten?
Für chronisch Kranke gelten dieselben Zuzahlungen wie für alle anderen Versicherten auch. Aber auf ihre besondere Situation wird mit einer geringeren Belastungsgrenze Rücksicht genommen: Sie müssen nur maximal 1 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten - und nicht wie die anderen Versicherten zwei Prozent der Bruttoeinnahmen.


4. Kann ich künftig auch bei Arzneimitteln Geld sparen?
Auf jeden Fall, denn die Höhe der Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel ist abhängig vom Preis. Je preiswerter das Medikament, desto geringer die Zuzahlung. Es lohnt sich, Ihren Arzt und Ihren Apotheker nach preisgünstigen Präparaten zu fragen. Apotheker sind verpflichtet, Ihnen wirkungsgleiche aber preisgünstigere Arzneimittel - so genannte Nachahmerprodukte - auszuhändigen, wenn der Arzt statt eines speziellen Medikaments nur einen Wirkstoff verschrieben hat.
Das Gleiche gilt, wenn der Arzt nicht ausdrücklich ausschließt, das verordnete Medikament durch ein anderes zu ersetzen. Durch diese Regelung erhalten Sie ein qualitativ gleichwertiges Arzneimittel, müssen aber weniger dazu zahlen, da sich die Zuzahlung nach dem Preis des Arzneimittels richtet.


5. Wirken preiswerte Arzneimittel schlechter als teure?
Nein. Nachahmerprodukte sind billiger als die Originalpräparate. Sie haben die gleiche Wirkung. Der günstigere Preis geht darauf zurück, dass der Hersteller keine eigene Forschung betreiben musste, sondern davon profitiert, dass der Patentschutz für ein bewährtes Arzneimittel abgelaufen ist. Diese Nachahmerprodukte sind vor ihrer Zulassung unter den gleichen strenge Kriterien geprüft und untersucht worden wie jedes andere zugelassen Medikament auch.


6. Kann ich mir auch Medikamente nach Hause schicken lassen?
Der Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wird durch die Gesundheitsreform erlaubt. Von Januar 2004 an können Sie sich Medikamente von einer Apotheke nach Hause bestellen. Das Originalrezept verschicken Sie per Post, sonst reicht die Bestellung per Telefonanruf oder Internet. Beim zugelassenen Versandhandel gelten dabei die gleichen Maßstäbe für Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit wie in der Apotheke vor Ort. Daher können Sie dem Arzneimittel per Post genau so vertrauen wie dem, das Sie über den Apotheken-Tisch gereicht bekommen.


7. Wie hoch sind eigentlich die noch bis zum 1. Januar geltenden Zuzahlungen?
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach der Packungsgröße. Hier wird zwischen drei Packungsgrößen N1, N2 und N3 unterschieden. Die Zuzahlung staffelt sich entsprechend und beträgt 4 Euro, 4,50 Euro und 5 Euro. In Zukunft ist der Arzneimittelpreis für die Höhe der Zuzahlung entscheidend.


Das ändert sich durch die Gesundheitsreform zum 1. Januar 2004
Heute Fragen und Antworten zur Krankenkasse


1. Worauf sollte man bei der Krankenkasse achten, wenn die Gesundheitsreform kommt?
Der Leistungsumfang ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend gleich. Allerdings erhalten die Kassen durch die Gesundheitsreform größere Gestaltungsräume, ihren Leistungskatalog zu verbessern. So kann jede Kasse künftig auch Direktverträge mit Ärzten, Krankenhäusern oder medizinischen Versorgungszentren über neue Behandlungsformen abschließen. Es wird so mehr Wettbewerb um die höchste Qualität der Leistungen geben. Und das kommt allen Versicherten zugute. Außerdem können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Bonusprogramme anbieten, durch die die/der Einzelne Kosten sparen kann. Wir empfehlen, die Angebote gut zu vergleichen. Informieren kann man sich beispielsweise auch bei den Verbraucherzentralen oder der "Stiftung Warentest".


2. Wie kann man künftig bei seiner gesetzlichen Krankenkasse Geld sparen?
Die Krankenkassen können ihren Versicherten künftig Bonusprogramme für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten anbieten. Dazu gehört die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen oder an qualitätsgesicherten Präventionsprogrammen. Auch wer sich in ein Hausarztsystem, in ein Chronikerprogramm oder in eine integrierte Versorgung einschreibt, kann mit finanziellen Boni rechnen. Die Bonussysteme kann jede Krankenkasse individuell gestalten. Wir empfehlen: Bei der Kasse nachzufragen, welches Angebot den persönlichen Bedürfnissen am besten entgegenkommt.


3. Welche Bonusregelungen kann meine gesetzliche Krankenkasse mir anbieten?
Jede Krankenkasse kann entscheiden, mit welchen finanziellen Anreizen sie ihre Versicherten zu gesundheits- und kostenbewusstem Verhalten motiviert. Die Bandbreite reicht dabei von Ermäßigungen bei Zuzahlungen bis hin zu niedrigeren Beiträgen oder Modellen mit Beitragsrückerstattung. Arbeitgeber können ebenfalls einen finanziellen Bonus erhalten, wenn sie in ihren Unternehmen betriebliche Gesundheitsförderung anbieten. Jede Krankenkasse wird andere Lösungen finden. Hier gilt: Informieren Sie sich, bei welcher Kasse die Angebote am besten auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.


4. Lohnt es sich für mich, die gesetzliche Kasse zu wechseln?
Ein Wechsel sollte gut überlegt sein. Entscheidend ist nicht nur der Beitragssatz, achten sollte man auch auf gute Beratung, Erreichbarkeit, geeignete Versorgungsangebote oder Bonusprogramme sowie gute Leistungen. Denn Leistungsumfang und -qualität können sich durchaus leicht unterscheiden. So bieten manche Kassen zum Beispiel "Sonderleistungen" bei der häuslichen Krankenpflege an oder bei Erkrankungen wie Tinnitus, Neurodermitis oder Osteoporose. Dadurch kann der/die Einzelne unter Umständen Vorteile haben.


5. Wie wechselt man von einer gesetzlichen Krankenkasse zur anderen?
Gesetzlich Versicherte können die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Keine gesetzliche Kasse darf die Mitgliedschaft verwehren. Nach der Kündigung bei der alten Kasse ist ein Wechsel zum Ende des übernächsten Monats zur neuen Krankenkasse möglich. Zur Anmeldung ist die Kündigungsbestätigung bei der neuen Kasse einzureichen. Wichtig dabei: Die Kündigung gilt erst, wenn man eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse besitzt. An die Wahl der Krankenkasse sind gesetzlich Versicherte dann mindestens 18 Monate lang gebunden. Wenn die Kasse den Beitragssatz erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht und man kann sofort erneut die Krankenkasse wechseln. Dazu ist eine Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Beitragserhöhung erforderlich.


6. Muss man demnächst eine Zusatzversicherung für den Zahnersatz abschließen?
Nein. Bis Ende 2004 gilt der Versicherungsschutz in der jetzigen Form. Die Finanzierung des Zahnersatzes wird sich erst ab 2005 ändern. Generell bleibt er als obligatorische Satzungsleistung im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Das bedeutet: Gesetzlich Versicherte zahlen ab 2005 für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Beitrag, der automatisch zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag abgeführt wird. Umfang und Qualität der Versorgung werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der monatliche Beitrag für den Zahnersatz voraussichtlich unter 10 Euro liegen, mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen eigenen Beitrag. Es besteht auch die Möglichkeit, den Zahnersatz privat zu versichern.


7. Was ändert sich für freiwillig Versicherte?
Besonders bei freiwillig Versicherten können die gesetzlichen Krankenkassen ihre erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten beim Leistungskatalog am deutlichsten ausspielen. Deshalb lohnt sich ein Vergleich. So können die Kassen freiwillig Versicherten eine Beitragsrückgewähr einräumen, wenn sie nicht zu oft medizinische Leistungen in Anspruch genommen haben. Möglich wäre auch eine generelle Beitragsminderung mit Selbstbehalt. In diesen Fällen bezahlen der freiwillig Versicherte die Behandlungskosten zu einem festgelegten Eigenanteil selbst, hat dafür aber einen niedrigeren Monatsbeitrag. Details sind bei der Krankenkasse zu erfragen.


8. Muss man auch eine Zusatzversicherung für das Krankengeld abschließen?
Nein. Das Krankengeld wird bei längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ab der 7. Woche von der Krankenkasse gezahlt. Das Krankengeld bleibt im bisherigen Umfang Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Sicherung aller Leistungen der Krankenkassen müssen gesetzlich Versicherte von 2006 an einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent leisten. Er wird von den Krankenkassen automatisch erhoben. Der allgemeine Krankenkassenbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen, sinkt im Gegenzug um 0,5 Prozent.


9. Was passiert ab 2004 mit einer bestehenden privaten Zusatzversicherung?
Private Zusatzversicherungen, die über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sind von den Umstellungen durch die Gesundheitsreform nicht betroffen. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich an den Privatversicherer wenden.


10. Gibt es auch weiterhin Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld wird wie bisher von der Krankenkasse gezahlt. Für die Versicherten ändert sich nichts. Neu ist nur: Die Krankenkassen finanzieren solche versicherungsfremden Leistungen wie das Mutterschaftsgeld, das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, Empfängnisverhütung oder Schwangerschaftsabbrüche künftig aus Steuermitteln.


11. Woher weiß ich, wofür meine Krankenkasse das Geld ausgibt?
Von 2004 an müssen die Kassen jedes Jahr in ihren Mitgliederzeitschriften berichten, wie viel Geld sie zum Beispiel für ärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen oder Arzneimittel ausgeben - und wie viel für Verwaltungs- und Personalkosten. Auch Gehälter, Versorgungsregelungen und sonstigen Bezüge der Vorstandsmitglieder gehören dazu. Das schafft Transparenz. Versicherte können das künftig bei der Wahl einer Krankenkasse als Entscheidungskriterium heranziehen.


12. Was wird unternommen, um die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen zu begrenzen?
Weil die Verwaltungskosten in den letzten Jahren überproportional angestiegen sind, werden sie durch die Gesundheitsreform begrenzt. Bereits im Januar 2003 hat der Gesetzgeber eine entsprechende Nullrunde unter anderem für die Kassen verordnet. Durch die Gesundheitsreform werden in Zukunft die Verwaltungskosten pro Mitglied - das waren 2002 durchschnittlich etwa 157 Euro - eingefroren, wenn sie mehr als zehn Prozent über dem Durchschnitt liegen.


WANC 19.12.03





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/19_12_grg.php
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