Akupunktur zur Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen jetzt Kassenleistung

Gesetzlich versicherte Patienten mit chronischen Rücken-
oder Knieschmerzen können künftig grundsätzlich eine Akupunkturbehandlung als
Regelleistung ihrer Krankenkasse beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss
fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).


„Die Akupunktur kann nun als Teil einer umfassenden
Schmerztherapie von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden. Wir legen
jedoch Wert darauf, dass hierbei hohe Qualitätsanforderungen erfüllt
werden“, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. Ein hohes Niveau der ärztlichen
Qualifikation bei der Schmerztherapie habe der G-BA in seinem Beschluss
ausdrücklich hervorgehoben. „Dies kommt unmittelbar den Patienten
zugute.“



Die Entscheidung des G-BA basiert auf den Ergebnissen aus
zwei Modellprojekten, bei denen die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von
Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen in breit angelegten Studien über
einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht wurden. Den Studienergebnissen
zufolge liegt die Erfolgsrate der traditionellen chinesischen Akupunktur (TCM, „echte“
Akupunktur) bei der Behandlung von chronischen Rückenschmerzen nicht
wesentlich höher als die der Schein-Akupunktur, bei der bewusst „falsche“ Punkte gestochen
wurden.



Beide Akupunkturformen zeigten jedoch deutlich bessere
Erfolge als die Standardtherapie. Bei der Behandlung von Schmerzen des Kniegelenkes waren die
Schein-Akupunktur und die „echte“ Akupunktur in ihrer Wirkstärke in
den meisten Studien annähernd vergleichbar. Beide waren zudem der
Standardtherapie ebenfalls deutlich überlegen.



Für die Behandlung der Spannungskopfschmerzen und der
Migräne wurden zwischen der Behandlung mit beiden Akupunkturformen und der
Standardtherapie zur Vorbeugung dieser Beschwerden keine Unterschiede
festgestellt. Für diese Erkrankung konnte die Akupunktur deshalb nicht als
Kassenleistung anerkannt werden.



„Obwohl insgesamt kein eindeutiger Nachweis der
Überlegenheit der „echten“ Akupunktur vorliegt, haben wir im Interesse der Patienten
und mit Blick auf die Versorgungssituation in der Schmerztherapie eine positive
Entscheidung getroffen. Die Studienergebnisse zeigen, dass sowohl die „echte“ als
auch die Schein-Akupunktur bei der Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen
besser hilft als die angebotene Standardtherapie. Deshalb hat der G-BA
entschieden, dass Patienten die Akupunkturbehandlung als Kassenleistung erhalten
sollen“, sagte Hess.



Die Patientenvertreter sprachen sich für die Aufnahme der Akupunktur
bei allen drei Indikationen in den Leistungskatalog aus, also auch bei
Kopfschmerz. Nach Ansicht der Patientenvertreter sei bei allen drei
Erkrankungen die Überlegenheit der Akupunktur im Vergleich zur schulmedizinischen
Schmerzbehandlung nachgewiesen worden.



WANC 19.04.06





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/19_04_akupunktur.php
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