Krankenkasse muss Krankenbeobachtung zahlen

Das Bundessozialgericht hat entschieden: Krankenkassen müssen die Krankenbeobachtung zahlen.

Wenn
ein schwer kranker Patient der ständigen Krankenbeobachtung bedarf,
weil jederzeit durch Verschlechterungen der Atemfunktionen und
Krampfanfällen eine medizinische Fachkraft erforderlich ist, muss die
Krankenkasse die Kosten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

"Dieses
Urteil ist nicht nur ein Erfolg für den schwer kranken Jungen und seine
Eltern, die sich gegen die Zahlungsverweigerung der Krankenkasse
gewehrt haben. Dieses Urteil ist ein Erfolg für alle schwer kranken
Beatmungspatienten, die der Krankenbeobachtung bedürfen", so Bernd
Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa).

Im Streit um den zeitlichen Umfang der
Behandlungspflege wandte die beklagte Krankenkasse ein, dass die
Richtlinien des Gemeinamen Bundesausschusses über häusliche
Krankenpflege die allgemeine Krankenbeobachtung nicht vorsähen. Dieses
Argument hatte allerdings vor dem BSG keinen Bestand: "Soweit die
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über häusliche
Krankenpflege nur eine spezielle Krankenbeobachtung bei akuten
Verschlechterungen einer Krankheit zur Kontrolle der Vitalfunktion
sowie die Überwachung eines Beatmungsgerätes als verordnungsfähig
erklären, schränken sie die gesetzliche Leistungsverpflichtung der
Krankenkassen bei der Erbringung von häuslicher Krankenpflege ein, ohne
dazu eine ausreichende gesetzliche Ermächtigung zu haben. Insoweit
binden sie die Gerichte nicht", so das BSG im Bericht über das Urteil.

In
einem weiteren bekannt gewordenen Urteil hat das BSG entschieden, dass
die Blasenentleerung mittels Katheters, die während des
Aufenthalts in einer Werkstatt für Behinderte erforderlich ist,
ebenfalls als eine Leistung der häuslichen Krankenpflege von den
Krankenkassen zu gewähren ist. Damit wird in einem weiteren Fall klar
gestellt, dass der Anspruch auf häusliche
Krankenpflege nicht nur die eigene Wohnung beschränkt ist.

WANC 18.11.05





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/18_11_krankenbeobachtung.php
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