Jetzt ist Justitia am Zug: Erster säumiger Praxisgebühr-Zahler vor Gericht
> Praxisgebühr: Säumige Zahler vor Gericht

Patienten, die die Praxisgebühr beim Arztbesuch nicht bezahlt haben, wandern jetzt vor den Kadi. Als erste Kassenärztliche Vereinigung hat die von Nordrhein (KV Nordrhein) Klage wegen Nichtzahlung eingereicht.


Die KV Nordrhein hat Klage gegen einen Patienten wegen Nichtentrichtung der Praxisgebühr eingereicht. Die Klage wurde am 5. August 2004 an das Sozialgericht Düsseldorf übermittelt. Der Patient aus Düsseldorf hatte die Praxisgebühr von zehn Euro im Frühjahr 2004 nicht entrichtet. Auch auf die Mahnung der KV Nordrhein hatte er nicht reagiert. Nun versucht die KV Nordrhein die Zahlung der Praxisgebühr zuzüglich Mahngebühren gerichtlich durchzusetzen.

Bis zum 7. September 2004 musste die KV Nordrhein insgesamt 24.169 Mahnungen wegen Nichtzahlung der Praxisgebühr versenden. Davon wurden rund 4.300 Verfahren storniert, weil sich unter anderem der Zahlungseingang mit der Mahnung überschnitten hat. Auf das Mahnschreiben haben 3.700 Patienten reagiert und die Gebühr inklusive der Mahngebühren in Höhe von 3,10 Euro entrichtet.

Etwa 3.200 Patienten, an die die KV Nordrhein während des ersten Halbjahrs 2004 eine Mahnung wegen einer nicht bezahlten Praxisgebühr verschickt hat, gelten als "unbekannt verzogen". Darunter scheinen viele zu sein, die falsche Angaben gemacht haben, um sich vor der Zahlung der Praxisgebühr zu drücken.

Rund 13.000 Mahnverfahren sind noch offen. Angesichts von mehr als fünf Millionen Erstkontakten je Quartal im Einzugsgebiet schätzt die KV die Zahl der Patienten, die sich weigern, die Praxisgebühr zu zahlen, als "sehr gering" ein.

Bundesweit hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung i(KBV) m April die Zahl von ewa 200.000 säumigen Praxisgebühr-Zahlern gemeldet. Bei 70 Millionen Kassenpatienten und 500 Millionen Arztkontakten pro Jahr urteilte auch die KBV damals: "Veschwindend gering."

Das Verfahren läuft so: Zahlt ein Patient die Praxisgebühr nicht, erhält er zuerst von seinem Arzt eine Mahnung. Zu den 10 Euro kommen die Portokosten. Reagiert der Schuldner nicht, hat sich die Angelegenheit für den behandeln Arzt erledigt. Er gibt das weitere Vorgehen an seine KV ab. Diese schickt dem "Vergesslichen" eine zweite Mahnung und setzt darin eine Zahlungsfrist. Da sind dann schon weitere 4 Euro an Kosten angefallen. Bleibt auch das ohne Reaktion Reagiert der Säumige immer noch nicht, sind die  Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Führt auch das Gerichtsverfahren nicht dazu, dass die Gebühr gezahlt wird, erstatten die Krankenkassen den Ärztevertretungen die Praxisgebühr zuzüglich einer Aufwandspauschale.

WANC 10.09.04 

 
 
 
 
 
 
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