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Mehr ausgegeben als eingenommen haben mal wieder die gesetzichen Krankenassen (Foto: Stock photo)
> Den Krankenkassen fehlen 445 Mio. Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen
beklagen für 2010 bringt ein Minus von 445 Mio. Euro. Entschuldigungen
gibt es viele. Beispielsweise habe der Gesundheitsfonds weniger Geld
überwiesen, als zur Deckung aller Ausgaben notwendig gewesen wäre. Doch
in diesem Jahr sollen die Kassen keine roten Zahlen schreiben.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) meldet es fast ein wenig
zerknirscht: Die gesetzlichen Krankenkassen weisen in den jetzt
vorliegenden vorläufigen Finanzergebnissen für das Jahr 2010 ein
Defizit von 445 Mio. Euro aus. 2009 verzeichneten sie in ihren
Jahresrechnungsergebnissen noch einen Überschuss von insgesamt 1,4 Mrd.
Euro. Vom 1. bis 4. Quartal 2010 standen bei den gesetzlichen Krankenkassen
Einnahmen in Höhe von rd. 175,3 Mrd. Euro Ausgaben in Höhe von rd.
175,7 Mrd. Euro gegenüber. In den Einnahmen enthalten sind auch rd. 660
Mio. Euro an Zusatzbeiträgen, die von einer geringeren Zahl der
Krankenkassen zum Teil ab dem 1. und zum Teil ab dem 2. Quartal 2010
erhoben wurden. Ausgaben von Kassen, die nicht aus den Zuweisungen des
Gesundheitsfonds oder aus den Zusatzbeiträgen gedeckt wurden, mussten
in 2010 zum Teil aus dort vorhandenen Finanzreserven kompensiert werden. Kein Wunder, dass sofort die Suche nach den Schuldigen beginnt. Und die
lassen sich zumindest den Ausgaben nach leicht finden: Die höchsten
Zuwächse sind bei den Arzthonoraren, den Krankenhausausgaben sowie bei
den Verwaltungskosten der Kassen zu verzeichnen. Das
Gesundheitsministerium behauptet, dass sich durch die in diesem Jahr
wirksam werdenden Gesundheitsreform die Ausgaben- und Einnahmesituation
bei den Kassen bessern werde. Deshalb die Ankündigung, die Hoffnung
ist: „ Für 2011 werden die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
ausreichen, die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen zu
decken.“ Ob sich das aber bewahrheitet, bleibt abzuwarten, denn vor
allem die Ärzte verlangen wieder mehr Geld. Im Einzelnen: Die Leistungsausgaben der Krankenkassen sind im 1. bis 4. Quartal 2010
um 3,1 Prozent je Versicherten gestiegen. Im 1. Halbjahr lag der
Anstieg noch bei 4,2 Prozent. Dem stand ein Zuwachs der Kasseneinnahmen
(überwiegend aus Zuweisungen des Gesundheitsfonds) von 2 Prozent
gegenüber. Der Anstieg der Arzneimittelausgaben (ohne Impfkosten), der je
Versicherten im 1. Halbjahr noch bei 4,8 Prozent lag, betrug im
Gesamtjahr 2010 nur noch 1,3 Prozent. Die ersten Daten des Deutschen
Apothekerverbandes für den Monat Januar 2011, zeigen einen Rückgang von
1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlung sind 2010 um 2,6
Prozent je Versicherten gestiegen, im Jahr 2009 waren es sogar 7,4
Prozent. Allerdings beruhen die vorläufigen Finanzdaten gerade in
diesem Ausgabenbereich zu einem erheblichen Teil noch auf Schätzungen,
da Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum
Abschluss der vorläufigen Finanzergebnisse durch die Krankenkassen
i.d.R nur für das 1. Halbjahr vorlagen. Experten erwarten in diesem
Bereich insgesamt noch höhere Veränderungsraten. Der Anstieg bei den Ausgaben für die Krankenhausbehandlung lag je
Versicherten bei 4,7 Prozent. Hier hat sich der Zuwachs im Vergleich
zum 1. Halbjahr (plus 4,2 Prozent ) deutlich beschleunigt. Auch dieser
Zuwachs setzt bereits auf einem Anstieg von 6,6 Prozent im Jahr 2009
auf. Für die Krankenhäuser wurde damit allein aus Mitteln der GKV in
den beiden vergangenen Jahren mehr als 6 Mrd. Euro zusätzlich zur
Verfügung gestellt. Der Ausgabenzuwachs beim Krankengeld hat sich mit einem erneuten Plus
von 8 Prozent nach den zweistelligen Zuwachsraten der Jahre 2008 und
2009 nahezu unverändert fortgesetzt. Hierzu haben unter anderem eine
zunehmende Zahl von Krankengeldberechtigten bei steigendem
Renteneintrittsalter sowie eine starke Zunahme langwieriger psychischer
Erkrankungen beigetragen. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im vergangenen Jahr nach
längerer Stabilität deutlich gestiegen. Der Zuwachs lag im 1. bis 4.
Quartal bei rd. 6,2 Prozent. In den Jahren 2011 und 2012 begrenzt der
Gesetzgeber die Höhe der Verwaltungskosten auf das Niveau des Jahres
2010. 08.03.2011/ Quelle: BMG, GKV-Spitzenverband
 
 
 
 
 
 
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