Behandlung
Für Kinder werden Vollnarkosen weiterhin bezahlt (Foto: DAK)
> Narkosen: Künftig nur noch gegen Bares

Narkosen soll es in
bestimmten Fällen künftig nur noch geben, wenn der Patient selbst dafür zahlt.
Das gilt vor allem beim Zahnarzt und bei einigen ambulanten Eingriffen, wie
einer Magenspiegelung.


Der Bewertungsausschuss von Krankenkassen und
Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) hat Leistungseinschränkungen bei
Vollnarkosen beschlossen. Die Einschränkungen beziehen sich auf Untersuchungen
des Verdauungstraktes sowie auf Behandlungen im zahnärztlichen, kiefer- und
gesichtschirurgischen Bereich. Grund dafür soll eine Kostenexplosion durch
vermehrte Vollnarkosen vor allem bei ambulanten Eingriffen, beispielsweise bei
Magenspiegelungen, sein.



„Hier ist die Narkose auf Wunsch des Patienten gang und gäbe
geworden. Unbehagen vor der anstehenden Behandlung begründet jedoch noch keine
medizinische Notwendigkeit einer vollständigen Betäubung“, kritisiert
Klaus-Dieter Tölle, Experte für ärztliche Abrechnungen bei der DAK. Die
gesetzlichen Krankenkassen beklagen dadurch Kostensteigerungen von rund 200
Mio. Euro.



„Es ging uns aber nicht darum, medizinisch notwendige
Vollnarkosen bei schweren zahnmedizinischen Operationen einzuschränken“, so
Tölle. Er ist überzeugt, dass auf der kommenden Sitzung des
Bewertungsausschusses am 22. August die Regelungen, wann eine Vollnarkose
medizinisch notwendig ist, genauer definiert werden. Die Änderungen werden zum
1. Oktober in Kraft treten. „Um die Narkosen für Kinder beim Zahnarzt braucht
sich jedoch keiner zu sorgen, die werden wir auch weiterhin vollständig
übernehmen“, weiß der DAK-Experte.



„Dieser Beschluss wird sicher geändert. Er ist für den
zahnärztlichen Bereich zu eng gefasst. Kein Patient soll unnötige Schmerzen
leiden oder beim Zahnarzt auf eine medizinisch notwendige Vollnarkose
verzichten müssen”, beschwichtigt der Vorstandsvorsitzende der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz. Nach
seiner Einschätzung werden Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung
ihre Entscheidung überdenken.



Das Bundesgesundheitsministerium prüft die Angelegenheit.
Sagt Ulla Schmidt: „Unser Ziel ist, dass in medizinisch erforderlichen Fällen
auch in Zukunft eine Vollnarkose, vor allem bei Kindern, bezahlt wird.“ Und
betont, dass es sich ausschließlich um die Vollnarkose handele, nicht um die
örtliche Betäubung, die der Zahnarzt zur Schmerzlinderung durchführt. Da freut
sich doch jeder Patient.



WANC 07.08.06

 
 
 
 
 
 
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