Praxisgebühr oder Hausarztmodell

Stirbt die Praxisgebühr? Es könnte sein. Denn nach der Barmer Ersatzkasse (BEK) und der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) plant nun auch die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) die Praxisgebühr wieder abzuschaffen, wenn sich die Versicherten an dem sogenannten Hausarzt-Modell beteiligen.

Noch sind die Aufregungen über die Anfang des Jahres eingeführte Praxisgebühr nicht verraucht. Vor allem auch deshalb nicht, weil die im Zusammenhang mit den pro Quartal beim ersten Arztbesuch zu bezahlenden 10 Euro die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge versprochen worden war. Aber davon ist bisher nicht viel zu bemerken. Eine merkliche Reduzierung der Prämien auf breiter Front hat nicht statt gefunden.


Jetzt will die DAK nach Meldung der Bild-Zeitung die Praxisgebühr einfach abschaffen. Zuerst in Hessen und im nördlichen Baden-Württemberg sollen Patienten die lästigen 10 Euro ab Oktober nicht mehr zahlen müssen. Und in den folgenden Monaten soll dieses Modell auf die gesamte Bundesrepublik ausgedehnt werden. Einzige Voraussetzung: Der Versicherte nimmt am Hausarzt-Modell der Kasse teil. Schon zum 1. Juli hatte die AOK-Sachsen-Anhalt ein erstes landesweites Hausarzt-Modell eingeführt.


Was ist nun ein Hausarzt-Modell und was bedeutet es für den Patienten? Beim Hausarzt-Modell soll der Hausarzt zum  "Lotsen" durch das Gesundheitssystem werden.  Dazu verpflichet sich der Versicherte gegenüber seiner Krankenkasse freiwillig schriftlich dazu, im Krankheitsfall zuerst einen von der Kasse anerkannten Hausarzt aufzusuchen. Dieser entscheidet über eine weitere Behandlung oder überweist zum Facharzt. Der Versicherte ist an seine Verpflichtung und an die Wahl seines Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Der gewählte Hausarzt darf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewechselt werden.  Zur Sicherung der hausarztzentrierten Versorgung schließen die Krankenkassen mit besonders qualifizierten Hausärzten Verträge ab.


Die Gesundheitsreform sieht in ihren Regelungen vor, dass die Krankenkassen ihren Versicherten, die zuerst den Hausarzt konsultieren, dafür einen Bonus gewähren können. Wie dieser aussieht, düprfen die Kassen in ihrer Satzung selbst entscheiden. Ausdrücklich sagt das Gesetz, dass sie für die Dauer der Teilnehme am Hausarztmodell auch Zuzahlungen wie die Praxisgebühr ermäßigen oder erlassen können.

Was den Versciherten Einsparungen bringt, soll sich auch für die Kassen auszahlen. Die erhoffen sich nämlich, dass der Hausarzt am besten den Überblick über den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten hat. Dadurch sollen Doppeluntersuchungen entfallen und eventuell negative Effekte einer nicht aufeinander abgestimmten Medikamenten-Verordnung vermieden werden. Außerdem sollen teure Facharzt-Untersuchungen erst veranlaßt werden, wenn dieses unbedingt erforderlich erscheint.


WANC 05.07.04





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/05_07_hausarztmodell.php
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