Neue Heilmittel-Richtlinien in Kraft getreten

Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinien ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Zu den Heilmitteln gehören z. B. Physiotherapie einschließlich Ergotherapie oder Logopädie.

Mit den nun geltenden Heilmittel-Richtlinien gibt es klare Vorgaben für eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung mit Heilmitteln. Der Begriff der längerfristigen Verordnung wurde in die Richtlinien aufgenommen. Wenn eine solche erforderlich ist, kann der Arzt oder die Ärztin die Verordnungsmenge pro Rezept selbst bestimmen.


Betont Gesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Selbstverständlich sind die Ärzte dabei an die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Also erhalten das Kind mit einer schweren spastischen Lähmung, der Patient mit einem Schlaganfall, die Patientin mit einer schweren Multiplen Sklerose oder ähnliche Fälle die notwendige Behandlung ohne Unterbrechung und ohne weiteren bürokratischen Aufwand. Damit sicher gestellt ist, dass durch das Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse keine Behandlungsunterbrechungen entstehen, ist die Krankenkasse so lange zur Zahlung verpflichtet bis über die Kostenübernahme entschieden ist."


Im Regelfall beträgt die maximale Verordnungsmenge pro Verordnung je Heilmittel sechs Einheiten für die physikalische Therapie und zehn Einheiten für Maßnahmen der Ergotherapie sowie der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Allerdings sind Ausnahmen - beispielsweise für Patienten nach einem Schlaganfall - möglich. Diese Verordnungsmengen sind ein sachgerechtes Instrument zur Qualitätssicherung der Heilmittelbehandlung.


Die Neuregelungen im Einzelnen:



WANC 02.07.04





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/02_07_heilmittel.php
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