Individuelle Gesundheitsleistungen: die große Verunsicherung

Immer mehr Ärzte bieten ihren Patienten/innen besondere Services an: sogenannte indivduelle Gesundheitsleistungen (IGeL): beispielsweise sportmedizinische Fitnesstests, reisemedizinische Impfungen oder Bestimmung des Hauttyps. Das Besondere daran: Die gesetzlich Krankenversicherten müssen diese Leistungen selbst bezahlen, die Krankenkasse übernimmt sie nicht. Für die Ärzte ist das ein schönes Zubrot. Die Patienten dagegen sind verunsichert, weil sie gar nicht wissen, ob ihnen IGeL etwas bringt. Das zeigt eine Untersuchung von Sozialmedizinern.  

In Deutschland werden Patienten beim Arzt immer häufiger für ihre Behandlung zur Kasse gebeten. Der Markt für Selbstzahlerleistungen hat sich seit 2005 nahezu verdoppelt, stellen Dr. Susanne Richter vom Institut für Sozialmedizin an der Universität zu Lübeck und der Bevölkerungsmediziner Professor Heiner Raspe fest. Nicht nur unter vielen Ärzten sind IGel umstritten, da sie das Prinzip einer gleichen Versorgung für alle Kassenpatienten infrage stellen. Richter hat für ihre Untersuchung 50 Patienten eingehend nach ihren Ansichten befragt.

Die Mehrheit der Patienten befürworte das aktive Anbieten von IGeL durch den Arzt, sagt die Sozialmedizinerin. Es gebe aber auch Patienten, die misstrauisch reagieren, wenn der Arzt ihnen eine Zusatzleistung „verkaufen“ möchte. Ein Grund für das Misstrauen sieht Richter im Wissensgefälle zwischen Arzt und Patient. Viele Patienten gaben an, dass sie sich nicht in der Lage sehen würden, nach Behandlungsalternativen zu fragen. Auch die Aufklärung durch den Arzt wurde von vielen Versicherten nicht als ausreichend angesehen.  

Eine Lösung sehen die Autoren in neutralen, schriftlichen IGeL-Informationsangeboten, die auch von den Interviewten ausdrücklich gefordert wurden. Unklar ist, wer die Informationen erstellen sollte. Richter registrierte hier bei den Patienten ein starkes Bedürfnis nach neutraler Aufklärung. Von Ärzten oder auch durch Patientenorganisationen erarbeitete Informationsmaterialien werden von den Befragten als potenziell interessenbehaftet wahrgenommen, berichtet die Forscherin. Am besten wäre es, wenn IGeL-Informationen im Rahmen interessenunabhängiger Forschung erstellt würden.  

Nach der Unterbreitung des IGel-Angebots müsse den Patienten genügend Zeit für eine Entscheidung gegeben werden, fordern Richter und Raspe. Die von ihnen befragten Patienten bekräftigten, dass sie sich ohne zeitlichen Druck für oder gegen eine IGeL entscheiden möchten, selbst wenn dazu ein weiterer Arzttermin notwendig werde. Sie möchten vom Arzt auch deutlicher auf ihr Recht auf eine Zweitmeinung hingewiesen werden, betont Richter. In einer früheren postalischen Befragung hatte ein Viertel der Patienten keine angemessene Bedenkzeit erhalten und nur 14 Prozent waren von den Ärzten auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hingewiesen worden. Schriftliche Verträge waren nur in 39 Prozent geschlossen worden, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Insgesamt erscheint Richter eine verbindliche Regulierung im Umgang mit IGeL dringend notwendig.  

Im übrigen: Der Sinn des Angebots von IGeL wird insbesondere von Gesundheitspolitikern mit großen Fragezeichen versehen. Wissenschaftler bemängeln, dass der Nutzen der einzelnen Angebote überhaupt nicht belegt sei. Der IGeL-Monitor, der durch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) erstellt wird, will Licht ins Dunkel bringen und bewertet Leistungen. 

wanc 20.07.2012/ Quelle: S. Richter, H. Raspe: Wie sollen Kassenärzte mit individuellen Gesundheitsleistungen umgehen? Defizite und Vorschläge aus Patientensicht. DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2012; 137 (24): S. 1291-1296

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Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/individuelle_gesundheitsleistungen_20_07_12.php
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