Staat fördert Ärzten IGeL-Verkaufsschulungen

Individuelle Gesundheitsleistungen - in Kurzform IGeL genannt - sind umstritten. Diesen Leistungen des Arztes, die der Patient selbst zahlen muss, sagen Kritiker nach, dass sie nur der Geldvermehrung des Arztes aber nicht der Gesundheit des Patienten dienen. Auch die Gesundheitspolitiker stehen IGeL nicht immer freundliche gegenüber, es gibt eine Gesetzesinitiative, die diese Leistungen stark begrenzen soll. Nun kommt ans Tageslicht, dass Verkaufsseminare für IGeL vom Staat gefördert wird.

"Zuschuss zur Patientenabzocke: das Bundeswirtschaftsministerium finanziert Medizinern Seminare, in denen sie lernen, Patienten nutzlose Untersuchungen zu verkaufen." Das meldet die Berliner Zeitung (30.07.2012). Dahinter steckt, dass im Rahmen Seminaren das unternehmerische Know-how gefördert werden soll. Diese Seminare, die sich an kleine und mittlere Betriebe sowie die freien Berufe - zu denen auch die Ärzte zählen - richten, führen auch Kurse zum Thema Verkaufstraining. Manche Anbieter nennen derartige Fortbildungen individuelles Praxiscoaching.

Die Berliner Zeitung berichtet darüber, dass der Arzt „einfache und unaufdringliche Formulierungen“ lerne, "um Patienten von einem Igel-Angebot zu überzeugen". Dabei würden auch Argumentationshilfe geliefert, um  Einwände von Patienten auskontern zu können.

Ob das dem immer wieder betonten hohen Ethos der Berufsgruppe und der  eigenen Berufsordnung entspricht? Man kann daran zweifeln. Auch die Bundesärztekammer scheint so ihre Zweifel zu haben. Auf dem 109. Deutschen Ärztetag hat sie kritisch formuliert: "Jedes Angebot individueller Gesundheitsleistungen muss der hohen ärztlichen Verantwortung gegenüber Patientinnen und Patienten Rechnung tragen, die auch bei nicht notwendigen Leistungen nicht zu Kunden werden. Nur ein seriöses Anbieten individueller Gesundheitsleistungen kann das für den Erfolg jeder Heilbehandlung unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten erhalten. Daher muss in jedem Falle den Anforderungen des Berufsrechts Rechnung getragen werden, das eine gewissenhafte Versorgung mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gebietet (§ 11 Abs. 1 MBO) und es verbietet, diagnostische oder therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen und Patienten anzuwenden (§ 11 Abs. 2 MBO)."

Daran sollten Ärzte/innen denken, aber auch die Bundesregierung, die Steuergelder für zweifelhafte Fortbildungen ausgibt. Und Patienten/innen sei geraten, sich erst einmal gründlich und unabhängig zu informieren, ob eine vom Arzt/in angebotene Selbstzahlerleistung wirklich sinnvoll, notwendig und nutzbringend ist.

wanc 30.07.2012/ Quelle: Berliner Zeitung, GKV Spitzenverband, Bundesärztekammer





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/igel_30_07_12.php
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