Krankenkassen wälzen Kosten auf Pflegefälle ab

Die gesetzlichen Krankenkassen wälzen nach Beobachtung von Verbraucherschützern zunehmend Kosten auf Pflegebedürftige ab.

Viele Kassen verweigerten Pflegebedürftigen die Zahlung medizinisch notwendiger Leistungen, kritisierte die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Diese Praxis sei ungesetzlich und skandalös. Bei nicht pflegebedürftigen Kranken würden die gleichen Leistungen anstandslos bezahlt.


Konkret gehe es etwa um das Wechseln von Stützstrümpfen bei Venenleiden. Die Kassen beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts. Dieses Urteil (Az.: B 3 KR 2/01 R) beziehe sich aber auf einen speziellen Fall und könne nicht generell angewendet werden, monierten die Verbraucherschützer und forderten die Kassen auf, die Ungleichbehandlung zu beenden.


WANC 12.02





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/890_kosten_pflege.php
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