Unfall auf dem Schulweg - wer zahlt?

Erst links, dann rechts schauen, auf das grüne Ampelmännchen warten, Zebrastreifen überqueren. Besonders Schulanfänger sind gefährdete Verkehrsteilnehmer.

Mit mulmigem Gefühl hoffen viele Eltern, dass ihre Kleinen sicher zur Schule kommen. Falls doch einmal etwas passiert, ist wenigstens für die finanzielle Absicherung gesorgt: Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen von Schülern, die sich in der Schule oder auf dem Schulweg verletzen.

Doch nicht nur der direkte Schulweg ist versichert. Auch Pausen, schulische Veranstaltungen, Klassenfahrten oder der direkte Weg, um Unterrichtsmaterialien zu kaufen, gehören dazu. Allerdings haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht für alles.

Wenn Kinder etwa nach dem Unterricht den Schulhof zum Spielen nutzen und sich dabei verletzen, dann kommt die Unfallversicherung nicht dafür auf. Aber keine Sorge, meist ist die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus von der Krankenkasse abgesichert. Wer letztlich die Kosten übernimmt, regeln die Versicherungsträger anschließend untereinander.

Damit Unfälle auf dem Schulweg gar nicht erst passieren, empfiehlt Fachleute allen Eltern, den Weg zur Schule mit ihrem Nachwuchs zu üben und die Kinder auf lauernde Gefahren hinzuweisen. So kommen die Kleinen sicher zur Schule und zurück.


WANC 25.03.04/DAK





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/25_03_schulweg.php
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