Arzt muss am Vortag einer Operation über Risiken aufklären

Ärzte müssen Patienten grundsätzlich spätestens einen Tag vor einer Operation über ein mögliches Risiko des Eingriffs aufklären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Der Patient müsse noch ausreichend Gelegenheit haben, sich nach der ärztlichen Aufklärung frei zu entscheiden, so die Richter.

Der BGH betonte, dass die Aufklärung eines Patienten erst am Tag der Operation grundsätzlich zu spät ist. Die Rechtsprechung sieht vor, dass die Aufklärung dann erfolgen muss, wenn der Arzt mit dem Patienten die Gründe für die Operation bespricht und einen Termin vereinbart. Geschieht die Aufklärung erst danach, ist zwar nicht in jedem Fall verspätet. Doch zumindest am Vortag des Eingriffs muss der Arzt über die Risiken aufklären.


Ausnahme: nur bei ambulanten Eingriffen. Da reicht die Information nach BGH-Rechtsprechung auch noch am Operationstag. Dem Patient müsse noch so viel Zeit bleiben, dass er sich innerlich frei für oder gegen den Eingriff entscheiden könne.


WANC 05.03





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/1771_aufklaerung.php
powered by webEdition CMS