Verwirrung: Ohne Gentechnik ist noch lange nicht ohne Gentechnik

Der Verbraucher soll geschützt
werden, sagt Verbraucherminister Horst Seehofer. Doch das neue
Gentechnikgesetz schütz Verbraucher nicht, sondern verwirrt sie.
Tierische Lebensmittel dürfen zwar zukünftig die
Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ führen. Das heißt aber
noch lange nicht, dass nicht doch Gentechnik verwendet wurde.


Natürlich ist es grundsätzlich
erst einmal gut, dass wir Verbraucher Produkte, bei denen Gentechnik
zum Einsatz kommt oder eben nicht, künftig leichter erkennen
können. Denn die neue Kennzeichung „ohne Gentechnik“, die
mit dem Gentechnikgesetz eingeführt wird, das in den nächsten
Wochen vom Bundestag verabschiedet werden soll, weist zumindest
darauf hin, dass das Fleisch nicht gentechnisch manipuliert wurde.
Dass das ein Fortschritt ist, das betonen auch Verbraucherschützer
und Umweltverbände.



Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack.
Denn der Verbraucher, der sich auf das Etikett verlässt, kann
dennoch getäuscht sein. Völlig gentechnikfreie Ware
garantiert die Kennzeichnung eben nicht. So können Landwirte
weiterhin gentechnisch veränderte Zusatzstoffe ins Futtermittel
mischen und das Fleisch trotzdem mit „ohne Gentechnik“
kennzeichnen.



Wie das, wird sich mancher da verdutzt
fragen. Ganz einfach. Das neue Gesetz erlaubt den Einsatz von
gentechnisch hergestellten Vitaminen, Enzymen oder Medikamenten, wenn
diese Zusatzstoffe nach der EU-Öko-Verordnung zugelassen und im
Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind. Eine Verwendung ist zudem
zulässig, wenn keine gentechnikfreien Alternativen vorhanden
sind. Vor allem für die Herstellung gentechnikfreier Aminosäuren
gibt es anscheinend derzeit nicht genügend Rohstoffe.



Übler ist aber, dass das neue
Gesetz Tor und Türen weit für die Einführung neuer
Lebensmittel öffnet. So könnten schon bald Fleisch, Milch
und Milchprodukte geklonter Tiere in den Läden landen. Dass ist
im Übrigen auch das erklärte Ziel von
EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. Der will grundsätzlich
Klon-Lebensmittel schneller zulassen. Erst kürzlich hatte die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
den Verzehr von Produkten von Klonkühen oder -schafen im
Grundsatz für unbedenklich erklärt. Jetzt sollen noch die
EU-Bürger befragt werden. Ob das einen Einfluss auf die
Entscheidungen in Brüssel hat?



WANC 15.01.2008





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/15_01_gentechnikgesetz.php
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