Vorkasse beim Arzt: Rechtswidrig

Trotz Honorarerhöhung sind viele Ärzte
unzufrieden. Denn ihnen bleibt weniger Geld übrig. Doch Patienten der
gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch zu behandeln, wenn sie
Vorkasse leisten, wird von der Gesundheitsministerin als rechtswidrig
bezeichnet.
Auch wenn sie den Unmut mancher Ärztinnen und Ärzte verstehen könnte,
so dürfe das nicht dazu führen, „dass die Patienten die Leidtragenden"
sind. So reagierte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf die
Reaktion mancher Ärzte,  Patienten nur noch gegen Vorkasse zu
behandeln. Das sei ein „rechtswidriges Verhalten“ und dürfe nicht
geduldet werden. Und weil es ein schwerer Verstoß gegen die
Vertragspflicht sei, müssten Ärzte, die sich so verhielten, in letzter
Konsequenz mit dem Entzug der Zulassung rechnen. Was ist passiert? Mit der Honorarreform für Ärzte stieg deren
Vergütungstopf um fast 3 Mrd. Euro. Mit der Reform wurde auch
festgelegt, dass für gleiche Leistungen überall annähernd gleiche
Honorare gezahlt werden. So erhält jeder Arzt zunächst ein
Regelleistungsvolumen (RLV), dessen Höhe sich auch nach der Zahl seiner
Behandlungen in der Vergangenheit richtet. Hatte er viele, aber
preiswerte Fälle, profitiert er. Hat er wenige, aber beispielsweise
teure Geräte, gibt es weniger Geld als früher. Wie das Geld aber letztlich an die Ärzte verteilt wird, wer für welche
Leistung wie viel Geld erhält, das entscheiden die Ärzte – oder besser
die Selbstverwaltung der Ärzte, die sogenannte Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) und die regionalen Kassenärztlichen
Verwaltungen (KV) selbst. Doch bei der Neugestaltung sind anscheinend ein paar Fehler
unterlaufen. Die haben dazu geführt, dass manche Ärzte plötzlich für
bestimmte Leistungen so wenig Honorar bekommen, dass sie ihre eigenen
Kosten gar nicht mehr decken können. Zwischen 30 und 50 Prozent weniger
stellen manche Ärzte unterm Strich fest. Deshalb ist die Wut der Ärzte
groß, was sie zu Praxisschließungen, öffentlichen Protesten und eben
der Vorkasseaktion bewegte. Die KBV hat inzwischen auch zugegeben, dass die Reform reformiert
werden muss. Die Defizite hat sie in einer Erstanalyse der
Honorarreform ermittelt. So will sie die RLV überprüfen – insbesondere
die darin eingeschlossenen Leistungen, wieder regionale Unterschiede
zulassen, die der Bewertung zu Grunde liegenden Fallzahlen anpassen,
einzelne Gebührenpositionen aufwerten. Allerdings werden die
Veränderungen einige Zeit brauchen. Nicht vor April werden die ersten
umgesetzt, manche aber auch erst bis Juli und September. Dass einige Arztverbände aufgeregt monieren, dass die 3 Mrd. Euro
Mehrhonorar nicht ausreichen, hat die Ministerin mit Unverständnis
beantwortet. Dass aber außerdem eine weitere Mrd. Euro gefordert wurde,
hat sie verärgert. Für Mehrforderungen sei „keinerlei Spielraum“. WANC 12.02.09, Quelle: BMGS, KBV





Quelle:
http://www.medizinauskunft.de/home/artikel/index.php/index.php/13_02_aerzte_honorar_vorkasse.php
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